Architektenkammer - Recht zur Führung von geschützten Berufsbezeichnungen durch auswärtige Dienstleister
Als auswärtiger Dienstleister können Sie sich in das besondere Verzeichnis für Auswärtige der Architektenkammer Thrüringen eingetragen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland weder ihre Hauptwohnung, eine berufliche Niederlassung noch den Ort ihrer überwiegenden beruflichen Tätigkeit haben und sich zur vorrübergehenden oder gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung nach Thüringen begeben (auswärtige Dienstleister), müssen Sie das erstmalige Tätigwerden in Thüringen der Architektenkammer Thüringen vorher schriftlich anzeigen.
Um zur Führung der geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/Architektin“, „Innenarchitekt/Innenarchitektin“, „Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin“ oder „Stadtplaner/Stadtplanerin“, auch Wortverbindungen damit oder ähnlicher Berufsbezeichnungen berechtigt zu sein, müssen Sie in das besondere Verzeichnis für Auswärtige eingetragen werden. Über die Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer.
Über die Eintragung wird Ihnen auf Antrag eine auf ein Jahr befristete Bescheinigung ausgestellt, aus der sich die Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung ergibt.
Die Eintragung begründet weder eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer Thüringen noch in einem Versorgungswerk oder in einer anderen Einrichtung.
Sie sind jedoch verpflichtet, die Berufspflichten (§ 32 ThürAIKG) zu beachten.
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Verfahren zur Eintragung auswärtiger Dienstleister nach § 14 ThürAIKG
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zuständige Stelle
Architektenkammer Thüringen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Thüringen.
Ansprechpartner
Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus Hauptbahnhof
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Anger
Straßenbahn: alle Linien
Hauptbahnhof Erfurt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 900 414
99107 Erfurt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Architektenkammer Thüringen
Empfänger: Architektenkammer Thüringen
IBAN: DE80 8207 0024 0001 3090 61
Bankinstitut: Deutsche Bank Erfurt
Formulare
Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens in Thüringen als auswärtiger Dienstleister (§ 14 Abs. 7 ThürAIKG)
Jährliche Erneuerung der Anzeige des Tätigwerdens in Thüringen von auswärtigen Dienstleistern in Thüringen (§ 14 Abs. 3 ThürAIKG)
erforderliche Unterlagen
Als auswärtiger Dienstleister müssen Sie zusammen mit der Anzeige folgende Dokumente vorlegen:
- Nachweis über Ihre Berufsqualifikation
- im Fall einer beabsichtigten selbständigen Tätigkeit einen Nachweis über das Bestehen einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung
Alle Unterlagen und Bescheinigungen sind in der Regel in Kopie vorzulegen.
Von allen Unterlagen und Bescheinigungen sind Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sind.
Formulare
- Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens als auswärtiger Dienstleister in Thüringen
- Jährliche Erneuerung der Anzeige des Tätigwerdens als auswärtiger Dienstleister in Thüringen
- Antrag auf Verlängerung der Bescheinigung zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bei der Architektenkammer bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).
Verfahrensablauf
Nach Eingang Ihrer Anzeige erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, ggf. weitere Hinweise und den voraussichtlichen Sitzungstermin, an dem der Eintragungsausschuss über Ihre Eintragung verhandeln wird.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Kammer bestätigt Ihnen innerhalb eines Monats den Eingang der Anzeige und teilt Ihnen mit, wenn die vorzulegenden Unterlagen unvollständig sind, welche Unterlagen noch fehlen und nachzureichen sind.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Thüringen am 08.03.2020
Stichwörter
Stadtplaner, Architektenliste, Stadtplanung, Landschaftsarchitekt, Architektur, Recht zum Führen Berufsbezeichnung, Architekt, Innenarchitekt, Stadtplanerliste