Architektenliste Registrierung ausländischer Antragsteller

    Architektenkammer - Recht zur Führung von geschützten Berufsbezeichnungen durch auswärtige Dienstleister

    Als auswärtiger Dienstleister können Sie sich in das besondere Verzeichnis für Auswärtige der Architektenkammer Thrüringen eingetragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland weder ihre Hauptwohnung, eine berufliche Niederlassung noch den Ort ihrer überwiegenden beruflichen Tätigkeit haben und sich zur vorrübergehenden oder gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung nach Thüringen begeben (auswärtige Dienstleister), müssen Sie das erstmalige Tätigwerden in Thüringen der Architektenkammer Thüringen vorher schriftlich anzeigen.

    Um zur Führung der geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/Architektin“, „Innenarchitekt/Innenarchitektin“, „Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin“ oder „Stadtplaner/Stadtplanerin“, auch Wortverbindungen damit oder ähnlicher Berufsbezeichnungen berechtigt zu sein, müssen Sie in das besondere Verzeichnis für Auswärtige eingetragen werden. Über die Eintragung entscheidet der Eintragungsausschuss der Architektenkammer.

    Über die Eintragung wird Ihnen auf Antrag eine auf ein Jahr befristete Bescheinigung ausgestellt, aus der sich die Berechtigung zur Führung der geschützten Berufsbezeichnung ergibt.

    Die Eintragung begründet weder eine Mitgliedschaft in der Architektenkammer Thüringen noch in einem Versorgungswerk oder in einer anderen Einrichtung.

    Sie sind jedoch verpflichtet, die Berufspflichten (§ 32 ThürAIKG) zu beachten.

    Online-Dienste

    Thüringer Online-Dienst - Architektenkammer - Recht zur Führung von geschützten Berufsbezeichnungen durch auswärtige Dienstleister

    ID: L100038_212949141

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Verfahren zur Eintragung auswärtiger Dienstleister nach § 14 ThürAIKG

    ID: L100038_213025504

    Beschreibung

    keine Beschreibung vorhanden

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    Version

    Technisch erstellt am 31.03.2022 (von: FJD VHK, Webservice)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: FJD VHK, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Architektenkammer Thüringen

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Architektenkammer Thüringen.

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Thüringen, Körperschaft des öffentlichen Rechts

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 39

    99084 Erfurt

    1. Etage

    Parkplatz: Parkhaus Hauptbahnhof
    Anzahl: 0
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkhaus/Parkplatz Forum 1, Lachsgasse
    Anzahl: 0
    Gebühren: ja

    Anger

    Straßenbahn: alle Linien


    Hauptbahnhof Erfurt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 900 414

    99107 Erfurt

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 210500

    Fax: 0361 2105050

    E-Mail: info@architekten-thueringen.de

    Bankverbindung

    Architektenkammer Thüringen

    Empfänger: Architektenkammer Thüringen

    IBAN: DE80 8207 0024 0001 3090 61

    Bankinstitut: Deutsche Bank Erfurt

    Formulare

    Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens in Thüringen als auswärtiger Dienstleister (§ 14 Abs. 7 ThürAIKG)
    Jährliche Erneuerung der Anzeige des Tätigwerdens in Thüringen von auswärtigen Dienstleistern in Thüringen (§ 14 Abs. 3 ThürAIKG)

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2009 (von: Konstanze Schulze)

    Technisch geändert am 09.10.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Als auswärtiger Dienstleister müssen Sie zusammen mit der Anzeige folgende Dokumente vorlegen:

    • Nachweis über Ihre Berufsqualifikation
    • im Fall einer beabsichtigten selbständigen Tätigkeit einen Nachweis über das Bestehen einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung

    Alle Unterlagen und Bescheinigungen sind in der Regel in Kopie vorzulegen.

    Von allen Unterlagen und Bescheinigungen sind Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sind.

    Formulare

    • Anzeige des erstmaligen Tätigwerdens als auswärtiger Dienstleister in Thüringen
    • Jährliche Erneuerung der Anzeige des Tätigwerdens als auswärtiger Dienstleister in Thüringen
    • Antrag auf Verlängerung der Bescheinigung zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bei der Architektenkammer bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).

    Verfahrensablauf

    Nach Eingang Ihrer Anzeige erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, ggf. weitere Hinweise und den voraussichtlichen Sitzungstermin, an dem der Eintragungsausschuss über Ihre Eintragung verhandeln wird.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Kammer bestätigt Ihnen innerhalb eines Monats den Eingang der Anzeige und teilt Ihnen mit, wenn die vorzulegenden Unterlagen unvollständig sind, welche Unterlagen noch fehlen und nachzureichen sind.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Thüringen am 08.03.2020

    Version

    Technisch erstellt am 09.11.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 20.12.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Stadtplaner, Architektenliste, Stadtplanung, Landschaftsarchitekt, Architektur, Recht zum Führen Berufsbezeichnung, Architekt, Innenarchitekt, Stadtplanerliste

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)