Handwerksrolle: Eintragung in das Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung)
Beschreibung
Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Anlage A zur Handwerksordnung). Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist somit die Betriebserlaubnis für den Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks.
Für die Eintragung in die Handwerksrolle muss ein Antrag gestellt und es müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen (Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke - Handwerksrolle - der Anlage A zur Handwerksordnung) nachgewiesen werden. Als Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Handwerkskarte aus. Die Eintragung ist gebührenpflichtig.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Die vorherige Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch ist zweckmäßig.
Ansprechpartner
Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera) - Handwerksrolle
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Bielitzstraße
Anzahl: 0 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Busbahnhof Gera
Linie:- Straßenbahn: Haupbahnhof / Theater
Öffnungszeiten
Montag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr Dienstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uh und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:15 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:45 Uhr Samstag + Sonntag geschlossen
Kontakt
Formulare
Merkblatt für den handwerklichen Betriebsleiter
Verordnung über verwandte Handwerke
Erklärung (handwerklicher Betriebsleiter/in) - (Handwerkskammer Ostthüringen)
Antrag auf Eintragung / Änderung / Erweiterung - (Handwerkskammer Ostthüringen)
Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke (Handwerksrolle) der Anlage A zur Handwerksordnung (HandwO)
Merkblatt Anlage A und B zur Handwerksordnung
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eintragung / Änderung / Erweiterung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, der zulassungsfreien Handwerke, der handwerksähnlichen Gewerbe (ausgefüllt und unterschrieben)
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nur bei im Handelsregister eingetragenen Unternehmen)
- Betriebsleitererklärung (bei Einstellung eines handwerklichen Betriebsleiters)
- Arbeitsvertrag mit dem handwerklichen Betriebsleiter (bei Einstellung eines handwerklichen Betriebsleiters)
- Nachweis der fachlichen Qualifikation (z. B. Gesellenabschlusszeugnis, Meisterabschluss, Fach- bzw. Hochschulabschluss oder Bescheid nach §§ 7a, 7b, 8 oder 9 der Handwerksordnung)
- Personalausweis
- gültige Aufenthaltsgenehmigung für Bürger aus dem europäischen Ausland
- für Ausnahmeverfahren gem. § 7a, 7b, § 8 oder § 9 der Handwerksordnung ggf. zusätzliche Dokumente in Absprache mit den Mitarbeitern der Handwerksrolle
Formulare
- Antrag auf Eintragung / Änderung / Erweiterung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, der zulassungsfreien Handwerke, der handwerksähnlichen Gewerbe
- Erklärung handwerklicher Betriebsleiter
- Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Handwerksrolle - Anlage A)
- Verordnung über verwandte Handwerke
- Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke (Handwerksrolle)
- Merkblatt für den handwerklichen Betriebsleiter
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
3 Monate (§ 10Abs. 1 HwO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)
3 Monate (§ 10Abs. 1 HwO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)
Kosten
Die Gebühren regeln sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Handwerksordnung sieht verschiedene Ausnahmeregelungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vor. Die Entscheidung über die Erteilung dieser Ausnahmeregelungen trifft die zuständige Handwerkskammer. Diese sind an spezielle Voraussetzungen gebunden, über die Sie die Mitarbeiter der Handwerksrolle beraten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Handwerkskammer am 09.09.2020
Stichwörter
Ofen- und Luftheizungsbauer, Elektromaschinenbauer, Handwerksrecht, Installateur und Heizungsbauer, Landmaschinenmechaniker, Zweiradmechaniker, Orthopädieschuhmacher, Gerüstbauer, Parkettleger, Glasveredler, Brunnenbauer, Kälteanlagenbauer, Straßenbauer, Büchsenmacher, Maurer und Betonbauer, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Boots- und Schiffbauer, Kraftfahrzeugtechniker, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Betonstein- und Terrazzohersteller, Seiler, Informationstechniker, Fleischer, Augenoptiker, Konditoren, Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher, Dachdecker, Stuckateure, Orthopädietechniker, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Steinmetzen und Steinbildhauer, Chirurgiemechaniker, Schornsteinfeger, Raumausstatter, Friseure, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Tischler, Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik, Estrichleger, Metallbauer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Orgel- und Harmoniumbauer, Hörakustiker, Böttcher, Zimmerer, Behälter- und Apparatebauer, Klempner, Zahntechniker, Maler und Lackierer, Bäcker, Glaser, Elektrotechniker, Feinwerkmechaniker, Glasbläser und Glasapparatebauer