Handwerksrolle Eintragung

    Handwerksrolle: Eintragung in das Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung)

    Beschreibung

    Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Anlage A zur Handwerksordnung). Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist somit die Betriebserlaubnis für den Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks.
    Für die Eintragung in die Handwerksrolle muss ein Antrag gestellt und es müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen (Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke – Handwerksrolle – der Anlage A zur Handwerksordnung) nachgewiesen werden. Als Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Handwerkskarte aus. Die Eintragung ist gebührenpflichtig.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Handwerksrolle: Eintragung in das Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung)

    ID: L100038_212949140

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

    Die vorherige Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch ist zweckmäßig.

    Ansprechpartner

    Stadt Königsee

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07426 Königsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelm-Pieck-Straße 2

    07426 Königsee

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 20.04.2022 (von: Webservice, Stadt Königsee)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Webservice, Stadt Königsee)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Handwerkskammer für Ostthüringen (HWK Gera) - Handwerksrolle

    Adresse

    Hausanschrift

    Handwerkstraße 5

    07545 Gera

    Parkplatz: Bielitzstraße
    Anzahl: 0

    Busbahnhof Gera

    Straßenbahn: Haupbahnhof / Theater

    Öffnungszeiten

    Montag    07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Dienstag  07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uh   und    13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr   und   13:00 Uhr  - 16:15 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 12:45 Uhr Samstag + Sonntag geschlossen                 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0365 8225-129

    Fax: 0365 8225-199

    E-Mail: treibl@hwk-gera.de

    Formulare

    Antrag auf Eintragung / Änderung / Erweiterung - (Handwerkskammer Ostthüringen)
    Erklärung (handwerklicher Betriebsleiter/in) - (Handwerkskammer Ostthüringen)
    Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke (Handwerksrolle) der Anlage A zur Handwerksordnung (HandwO)

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2009 (von: Stefan Glöckner)

    Technisch geändert am 24.05.2024 (von: Gorsler, Margit)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Eintragung / Änderung / Erweiterung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, der zulassungsfreien Handwerke, der handwerksähnlichen Gewerbe (ausgefüllt und unterschrieben)
    • aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nur bei im Handelsregister eingetragenen Unternehmen)
    • Betriebsleitererklärung (bei Einstellung eines handwerklichen Betriebsleiters)
    • Arbeitsvertrag mit dem handwerklichen Betriebsleiter (bei Einstellung eines handwerklichen Betriebsleiters)
    • Nachweis der fachlichen Qualifikation (z. B. Gesellenabschlusszeugnis, Meisterabschluss, Fach- bzw. Hochschulabschluss oder Bescheid nach §§ 7a, 7b, 8 oder 9 der Handwerksordnung)
    • Personalausweis
    • gültige Aufenthaltsgenehmigung für Bürger aus dem europäischen Ausland
    • für Ausnahmeverfahren gem. § 7a, 7b, § 8 oder § 9 der Handwerksordnung ggf. zusätzliche Dokumente in Absprache mit den Mitarbeitern der Handwerksrolle

    Formulare

    • Antrag auf Eintragung / Änderung / Erweiterung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, der zulassungsfreien Handwerke, der handwerksähnlichen Gewerbe
    • Erklärung handwerklicher Betriebsleiter
    • Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Handwerksrolle – Anlage A)
    • Verordnung über verwandte Handwerke
    • Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke (Handwerksrolle)
    • Merkblatt für den handwerklichen Betriebsleiter

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 10Abs. 1 HwO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)

    Hinweise für Thüringen: Handwerksrolle Eintragung

    3 Monate (§ 10Abs. 1 HwO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)

    Kosten

    Die Gebühren regeln sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Handwerksordnung sieht verschiedene Ausnahmeregelungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vor. Die Entscheidung über die Erteilung dieser Ausnahmeregelungen trifft die zuständige Handwerkskammer. Diese sind an spezielle Voraussetzungen gebunden, über die Sie die Mitarbeiter der Handwerksrolle beraten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Handwerkskammer am 09.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)