Handwerksrolle: Eintragung in das Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung)
Beschreibung
Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Anlage A zur Handwerksordnung). Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist somit die Betriebserlaubnis für den Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks.
Für die Eintragung in die Handwerksrolle muss ein Antrag gestellt und es müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen (Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke – Handwerksrolle – der Anlage A zur Handwerksordnung) nachgewiesen werden. Als Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Handwerkskarte aus. Die Eintragung ist gebührenpflichtig.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.
Die vorherige Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch ist zweckmäßig.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Erfurt - Handwerksrolle
Adresse
Hausanschrift
Straßenbahn
Straßenbahn: Linie 6
Straßenbahn: Linie 3
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 361 6707-2210
Telefon Festnetz: +49 361 6707-2211
Telefon Festnetz: +49 361 6707-2212
Fax: +49 361 6707-9466
E-Mail: handwerksrolle@hwk-erfurt.de
Formulare
Merkblatt Anlage A und B zur Handwerksordnung
Verordnung über verwandte Handwerke
Merkblatt für den handwerklichen Betriebsleiter
Antrag auf Eintragung / Änderung / Erweiterung - (Handwerkskammer Erfurt)
Erklärung (handwerklicher Betriebsleiter/in) - (Handwerkskammer Erfurt)
Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke (Handwerksrolle) der Anlage A zur Handwerksordnung (HandwO)
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Eintragung / Änderung / Erweiterung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, der zulassungsfreien Handwerke, der handwerksähnlichen Gewerbe (ausgefüllt und unterschrieben)
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nur bei im Handelsregister eingetragenen Unternehmen)
- Betriebsleitererklärung (bei Einstellung eines handwerklichen Betriebsleiters)
- Arbeitsvertrag mit dem handwerklichen Betriebsleiter (bei Einstellung eines handwerklichen Betriebsleiters)
- Nachweis der fachlichen Qualifikation (z. B. Gesellenabschlusszeugnis, Meisterabschluss, Fach- bzw. Hochschulabschluss oder Bescheid nach §§ 7a, 7b, 8 oder 9 der Handwerksordnung)
- Personalausweis
- gültige Aufenthaltsgenehmigung für Bürger aus dem europäischen Ausland
- für Ausnahmeverfahren gem. § 7a, 7b, § 8 oder § 9 der Handwerksordnung ggf. zusätzliche Dokumente in Absprache mit den Mitarbeitern der Handwerksrolle
Formulare
- Antrag auf Eintragung / Änderung / Erweiterung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, der zulassungsfreien Handwerke, der handwerksähnlichen Gewerbe
- Erklärung handwerklicher Betriebsleiter
- Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Handwerksrolle – Anlage A)
- Verordnung über verwandte Handwerke
- Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke (Handwerksrolle)
- Merkblatt für den handwerklichen Betriebsleiter
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
3 Monate (§ 10Abs. 1 HwO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)
Hinweise für Thüringen: Handwerksrolle Eintragung
3 Monate (§ 10Abs. 1 HwO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)
Kosten
Die Gebühren regeln sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Handwerksordnung sieht verschiedene Ausnahmeregelungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vor. Die Entscheidung über die Erteilung dieser Ausnahmeregelungen trifft die zuständige Handwerkskammer. Diese sind an spezielle Voraussetzungen gebunden, über die Sie die Mitarbeiter der Handwerksrolle beraten.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Handwerkskammer am 09.09.2020