Handwerksrolle Eintragung

    Handwerksrolle: Eintragung in das Verzeichnis zulassungspflichtiger Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung)

    Beschreibung

    Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Anlage A zur Handwerksordnung). Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. Die Eintragung in die Handwerksrolle ist somit die Betriebserlaubnis für den Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks.
    Für die Eintragung in die Handwerksrolle muss ein Antrag gestellt und es müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen (Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke - Handwerksrolle - der Anlage A zur Handwerksordnung) nachgewiesen werden. Als Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle stellt die Handwerkskammer eine Handwerkskarte aus. Die Eintragung ist gebührenpflichtig.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949140

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Mitarbeiter der Handwerksrolle Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

    Die vorherige Terminvereinbarung für ein Beratungsgespräch ist zweckmäßig.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Südthüringen (HWK Südthüringen) - Handwerksrolle

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100244

    98491 Suhl

    Hausanschrift

    Rosa-Luxemburg-Straße 7-9

    98527 Suhl

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Suhl
    • Haltestelle: Bahnhof Suhl

    Öffnungszeiten

    MO:7:00 bis 16:00 DI: 7:00 bis 16:00 MI: 7:00 bis 16:00 DO: 8:00 bis 18:00 FR:7:00 bis 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 370-170

    Fax: 03681 370-290

    E-Mail: sabine.wandel@hwk-suedthueringen.de

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Eintragung / Änderung / Erweiterung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, der zulassungsfreien Handwerke, der handwerksähnlichen Gewerbe (ausgefüllt und unterschrieben)
    • aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nur bei im Handelsregister eingetragenen Unternehmen)
    • Betriebsleitererklärung (bei Einstellung eines handwerklichen Betriebsleiters)
    • Arbeitsvertrag mit dem handwerklichen Betriebsleiter (bei Einstellung eines handwerklichen Betriebsleiters)
    • Nachweis der fachlichen Qualifikation (z. B. Gesellenabschlusszeugnis, Meisterabschluss, Fach- bzw. Hochschulabschluss oder Bescheid nach §§ 7a, 7b, 8 oder 9 der Handwerksordnung)
    • Personalausweis
    • gültige Aufenthaltsgenehmigung für Bürger aus dem europäischen Ausland
    • für Ausnahmeverfahren gem. § 7a, 7b, § 8 oder § 9 der Handwerksordnung ggf. zusätzliche Dokumente in Absprache mit den Mitarbeitern der Handwerksrolle

    Formulare

    • Antrag auf Eintragung / Änderung / Erweiterung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke, der zulassungsfreien Handwerke, der handwerksähnlichen Gewerbe
    • Erklärung handwerklicher Betriebsleiter
    • Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (Handwerksrolle - Anlage A)
    • Verordnung über verwandte Handwerke
    • Merkblatt zur Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke (Handwerksrolle)
    • Merkblatt für den handwerklichen Betriebsleiter

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 10Abs. 1 HwO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)

    3 Monate (§ 10Abs. 1 HwO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)

    Kosten

    Die Gebühren regeln sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Handwerksordnung sieht verschiedene Ausnahmeregelungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vor. Die Entscheidung über die Erteilung dieser Ausnahmeregelungen trifft die zuständige Handwerkskammer. Diese sind an spezielle Voraussetzungen gebunden, über die Sie die Mitarbeiter der Handwerksrolle beraten.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Handwerkskammer am 09.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ofen- und Luftheizungsbauer, Elektromaschinenbauer, Handwerksrecht, Installateur und Heizungsbauer, Landmaschinenmechaniker, Zweiradmechaniker, Orthopädieschuhmacher, Gerüstbauer, Parkettleger, Glasveredler, Brunnenbauer, Kälteanlagenbauer, Straßenbauer, Büchsenmacher, Maurer und Betonbauer, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Boots- und Schiffbauer, Kraftfahrzeugtechniker, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Betonstein- und Terrazzohersteller, Seiler, Informationstechniker, Fleischer, Augenoptiker, Konditoren, Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher, Dachdecker, Stuckateure, Orthopädietechniker, Karosserie- und Fahrzeugbauer, Steinmetzen und Steinbildhauer, Chirurgiemechaniker, Schornsteinfeger, Raumausstatter, Friseure, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Tischler, Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik, Estrichleger, Metallbauer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Orgel- und Harmoniumbauer, Hörakustiker, Böttcher, Zimmerer, Behälter- und Apparatebauer, Klempner, Zahntechniker, Maler und Lackierer, Bäcker, Glaser, Elektrotechniker, Feinwerkmechaniker, Glasbläser und Glasapparatebauer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de