Bodenrichtwerte - Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte und Auskünfte
Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte erhalten.
Beschreibung
Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt:
Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren?
Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, z. B. für die Grundsteuer?
Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten.
- Sie können Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort oder über die Internetanwendungen Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH) oder Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nehmen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
- Für Zwecke der Grundsteuer können Sie die Bodenrichtwerte zum Hauptfeststellungszeitpunkt flurstücksbezogen im Grundsteuer Viewer Thüringen abrufen.
- Schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Die Thüringer Gutachterausschüsse für Grundstückswerte beschließen alle zwei Jahre Bodenrichtwerte und veröffentlichen diese u. a. im Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH) zur Ansicht. Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung. Unterstützend werden sonstige Unterlagen, wie z. B. Bauleitpläne, sowie örtliche Ermittlungen herangezogen.
Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). In bebauten Gebieten beinhalten die Bodenrichtwerte nur den Wert, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand und Grundstücksgröße bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Eine sog. Bodenrichtwertinformation als Druckausgabe (PDF-Dokument) kann von Jedermann in wenigen Schritten digital und kostenfrei mittels der Anwendung erstellt werden. Falls eine amtliche, kostenpflichtige Bodenrichtwertauskunft benötigt wird, so kann diese auf Antrag bei den hierfür zuständigen Stellen erfolgen, dies ist auch online möglich.
Nachfolgend Links zu BORIS-TH, zu einer Video-Präsentation mit Hinweisen zur Handhabung dieser Anwendung sowie zum Grundsteuer Viewer Thüringen enthalten.
Online-Dienste
Antragsformular für Bodenrichtwertauskunft (kostenpflichtig)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Bodenrichtwert-Informationssystem Thüringen BORIS-TH
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Im Internet mit Hilfe der Anwendung BORIS-TH ist die Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte einschließlich der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sowie die Erzeugung einer sog. Bodenrichtwertinformation als Druckausgabe (PDF-Dokument) für jedermann gebührenfrei möglich.
Auf Antrag werden durch die zuständigen Stellen, den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse beim TLBG, bezogen auf ein konkretes Antragsobjekt, amtliche Bodenrichtwertauskünfte kostenpflichtig erteilt. Der Antrag kann online (siehe Link unter ) an die zuständige Stelle (siehe auch nachfolgender Link) gestellt werden.
Ansprechpartner
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Zweigstelle Zeulenroda-Triebes
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Zeulenroda Reimannschule, Zeulenroda-Triebes
Linie:- Bus: Linie 24, 30, 35, 36, 45
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Fax: 0361 574166-299
Telefon Festnetz: 0361 574166-160
Internet
Weitere Informationen
(Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Altenburger Land, des Landkreises Greiz und der kreisfreien Stadt Gera)
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Von Ihnen beantragte schriftliche Auskünfte werden angefertigt und übersandt.
- Bei Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte über BORIS-TH (Internet-Anwendung) können Sie über eine Flurstücks- oder Adresssuche den gewünschten Bereich festlegen und die Bodenrichtwerte sofort einsehen.
- Sie können über BORIS-TH selbständig standardisierte Bodenrichtwertinformationen (PFD-Dokument) erzeugen und herunterladen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
- Bei Erteilung von schriftlichen Auskünften können Sie - je nach Umfang Ihres Antrags - grundsätzlich von einer Bearbeitungsdauer von 10 bis 14 Tagen ausgehen.
- Bei der selbständigen Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte über das Internet und der Erzeugung einer standardisierten Bodenrichtwertinformation entfallen die Bearbeitungszeiten. Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen.
Kosten
- Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte und die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei.
- Im Internet mit Hilfe der Anwendung BORIS-TH ist die Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte einschließlich der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sowie die Erzeugung einer sog. Bodenrichtwertinformation als Druckausgabe (PDF-Dokument) für jedermann gebührenfrei möglich. Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) und die Verwendung des Grundsteuer Viewers Thüringen sind ebenfalls kostenfrei.
- Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr je Antragsobjekt erhoben. Für das erste Antragsobjekt beträgt die Gebühr 30 € und für jedes weitere 15 €.
Hinweise (Besonderheiten)
Irgendwelche Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwertangaben noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen hergeleitet werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch TLBG - R 2.3 am 08.04.2024
Stichwörter
BORIS, Bodenpreis, Bodenrichtwertinformationssystem, Grundstückswert, Bauland, Baufläche, Bauflächen, Grundstück, Bodenrichtwertauskunft, Grünland, BORIS-TH, BRW, Ackerland, Bodenrichtwertzone, Bodenrichtwerte, Grundstücksmarkt, Boden, Grundsteuer, Bodenrichtwertinformation