Bodenrichtwert Auskunft

    Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen Bodenrichtwerte online einsehen

    Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte z. B. im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte erhalten.

    Beschreibung

    Informationen über Bodenrichtwerte werden für vielfältige Zwecke benötigt:

    Sie wollen ein Grundstück erwerben oder verkaufen und sich über das Niveau der Bodenpreise in der Region informieren?

    Sie benötigen Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, z. B. für die Grundsteuer?

    Sie haben allgemeines Interesse am Grundstücksmarkt und wollen sich über die Bodenpreise informieren?

    Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bieten Ihnen verschiedene Wege an, die gewünschten Informationen zu erhalten.

    • Sie können Einsicht in die Bodenrichtwerte bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort oder über die Internetanwendungen Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH) oder Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nehmen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
    • Für Zwecke der Grundsteuer können Sie die Bodenrichtwerte zum Hauptfeststellungszeitpunkt flurstücksbezogen im Grundsteuer Viewer Thüringen abrufen.
    • Schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte können Sie beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.

    Die Thüringer Gutachterausschüsse für Grundstückswerte beschließen alle zwei Jahre Bodenrichtwerte und veröffentlichen diese u. a. im Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH) zur Ansicht. Ausgangsmaterial für die Bodenrichtwertermittlung sind die Daten der Kaufpreissammlung. Unterstützend werden sonstige Unterlagen, wie z. B. Bauleitpläne, sowie örtliche Ermittlungen herangezogen.

    Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). In bebauten Gebieten beinhalten die Bodenrichtwerte nur den Wert, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

    Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand und Grundstücksgröße bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

    Eine sog. Bodenrichtwertinformation als Druckausgabe (PDF-Dokument) kann von Jedermann in wenigen Schritten digital und kostenfrei mittels der Anwendung erstellt werden. Falls eine amtliche, kostenpflichtige Bodenrichtwertauskunft benötigt wird, so kann diese auf Antrag bei den hierfür zuständigen Stellen erfolgen, dies ist auch online  möglich.

    Nachfolgend Links zu BORIS-TH, zu einer Video-Präsentation mit Hinweisen zur Handhabung dieser Anwendung sowie zum Grundsteuer Viewer Thüringen enthalten.

    Online-Dienste

    Antragsformular für Bodenrichtwertauskunft (kostenpflichtig)

    ID: L100038_212640571

    Beschreibung

    Das Formular steht in Kürze wieder zur Verfügung. Bis dahin wenden Sie sich bei Bedarf bitte an das TLBG als zuständige Stelle.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2021 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 02.04.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Bodenrichtwert-Informationssystem Thüringen BORIS-TH

    ID: L100038_212970951

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 10.03.2022 (von: Quaschni, Diana)

    Technisch geändert am 02.04.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Im Internet mit Hilfe der Anwendung BORIS-TH ist die Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte einschließlich der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sowie die Erzeugung einer sog. Bodenrichtwertinformation als Druckausgabe (PDF-Dokument) für jedermann gebührenfrei möglich.

    Auf Antrag werden durch die zuständigen Stellen, den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse beim TLBG, bezogen auf ein konkretes Antragsobjekt, amtliche Bodenrichtwertauskünfte kostenpflichtig erteilt. Der Antrag kann online (siehe Link unter ) an die zuständige Stelle (siehe auch nachfolgender Link) gestellt werden.

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Zweigstelle Pößneck

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosa-Luxemburg-Straße 7

    07381 Pößneck

    Jüdeweiner Friedhof, Pößneck

    Bus: Linie B, 944, 964, 971


    Pößneck unt Bf

    Regionalbahn: 28


    Rosa-Luxemburg-Str., Pößneck

    Bus: Linie A, C, 944, 964, 969, 971, 972

    Bitte melden Sie sich über die Gegensprechanlage am Haupteingang an.

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 574167-100

    Fax: 0361 572167-098

    E-Mail: gutachter.poessneck@tlbg.thueringen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    (Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises, des Saale-Orla-Kreises und der kreisfreien Stadt Jena)

    Version

    Technisch erstellt am 20.08.2020 (von: Rother, Göran)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Stähr, Robin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja, bei Antrag auf schriftliche Auskunft
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Von Ihnen beantragte schriftliche Auskünfte werden angefertigt und übersandt.
    • Bei Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte über BORIS-TH (Internet-Anwendung) können Sie über eine Flurstücks- oder Adresssuche den gewünschten Bereich festlegen und die Bodenrichtwerte sofort einsehen.
    • Sie können über BORIS-TH selbständig standardisierte Bodenrichtwertinformationen (PFD-Dokument) erzeugen und herunterladen.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    • Bei Erteilung von schriftlichen Auskünften können Sie – je nach Umfang Ihres Antrags – grundsätzlich von einer Bearbeitungsdauer von 10 bis 14 Tagen ausgehen.
    • Bei der selbständigen Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte über das Internet und der Erzeugung einer standardisierten Bodenrichtwertinformation entfallen die Bearbeitungszeiten. Sie erhalten sofort die gewünschten Informationen.

    Kosten

    • Die mündliche Auskunft über Bodenrichtwerte und die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte in den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind kostenfrei.
    • Im Internet mit Hilfe der Anwendung BORIS-TH ist die Einsichtnahme in die Bodenrichtwerte einschließlich der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sowie die Erzeugung einer sog. Bodenrichtwertinformation als Druckausgabe (PDF-Dokument) für jedermann gebührenfrei möglich. Die Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) und die Verwendung des Grundsteuer Viewers Thüringen sind ebenfalls kostenfrei.
    • Für schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte wird eine Gebühr je Antragsobjekt erhoben. Für das erste Antragsobjekt beträgt die Gebühr 30 € und für jedes weitere 15 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Irgendwelche Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwertangaben noch aus den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen hergeleitet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch TLBG – R 2.3 am 08.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 20.12.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Bodenpreis, Baufläche, Grünland, Bodenrichtwertinformationssystem, Grundstückswert, Grundstück, Bauflächen, Bodenrichtwertzone, BORIS-TH, BRW, Bodenrichtwertauskunft, Grundsteuer, Bauland, Grundstücksmarkt, Boden, BORIS, Bodenrichtwertinformation, Ackerland, Bodenrichtwerte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)