Prüfsachverständige für Technische Anlagen und Einrichtungen - Anerkennung beantragen
Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht.
Beschreibung
Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen ihrer Prüfaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden.
Die Anerkennung als Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen erfolgt nur bei Antragstellern, welche die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich erfüllen und nachweisen können. Neben dem Nachweis eines geeigneten Hochschulabschlusses und ausreichend langer Berufs- und Prüferfahrung erfolgt eine Fachbegutachtung, die eine schriftliche und eine mündliche Prüfung beinhaltet.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Referat 21 Baurecht
Ansprechpartner
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 21 - Baurecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen. In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 361 5741110000(Zentrale Nummer für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft)
E-Mail: poststelle@tmil.thueringen.de
Internet
Stichwörter
TMIL
erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Kopie der Abschluss- und Befähigungszeugnisse
- Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
- Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
- Nachweis der Berufserfahrung und Mitwirkung bei Prüfungen
Formulare
Formlos.
Voraussetzungen
- Abschluss eines Ingenieurstudiums an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule oder an einer sonstigen gleichwertigen ausländischen Einrichtung
- mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur in der Fachrichtung, in der die Anerkennung beantragt wird, davon mindestens 2 Jahre Mitwirkung bei Prüfungen
- Nachweis der besonderen Fachkunde in der beantragten Fachrichtung (wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durch Fachgutachten beigebracht)
Rechtsgrundlage(n)
Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO)
Rechtsbehelf
Klage
Fristen
Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Prüfungen finden ca. 1 bis 2 mal im Jahr statt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Prüfungsterminen der fachbegutachtenden Stellen.
Kosten
Welche Gebühren fallen an? Pro Fachrichtung 200 - 300 € ( Kosten der Fachbegutachtung durch fachbegutachtende Stelle nicht inbegriffen).
Hinweise (Besonderheiten)
Die Anerkennung kann für folgende Fachgebiete beantragt werden:
- Lüftungsanlagen,
- CO-Warnanlagen,
- Rauch- und Wärmeabzugsanlage,
- Druckbelüftungsanlagen
- Feuerlöschanlagen,
- Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
- Sicherheitsstromversorgungen.
Unterstützende Institutionen
Fachbegutachtende Stellen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.12.2020
Stichwörter
technische Anlagen und Einrichtungen, Bauordnungsrecht, Sachverständige, Prüfung