Anerkennung als Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen ErteilungOnline erledigen

    Prüfsachverständige für Technische Anlagen und Einrichtungen - Anerkennung beantragen

    Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht.

    Beschreibung

    Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Das geschieht im Auftrag des Bauherrn oder anderer Verantwortlicher nach dem Bauordnungsrecht. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen ihrer Prüfaufgaben unabhängig und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden.

    Die Anerkennung als Prüfsachverständiger für technische Anlagen und Einrichtungen erfolgt nur bei Antragstellern, welche die allgemeinen Voraussetzungen sowie die besonderen Voraussetzungen für diesen Fachbereich erfüllen und nachweisen können. Neben dem Nachweis eines geeigneten Hochschulabschlusses und ausreichend langer Berufs- und Prüferfahrung erfolgt eine Fachbegutachtung, die eine schriftliche und eine mündliche Prüfung beinhaltet.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949137

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich bitte an das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

    Referat 21 Baurecht

    Ansprechpartner

    Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 21 - Baurecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Seelenbinder-Straße 8

    99096 Erfurt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen. In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 5741110000(Zentrale Nummer für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft)

    E-Mail: poststelle@tmil.thueringen.de

    Internet

    Stichwörter

    TMIL

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2022

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf
    • Kopie der Abschluss- und Befähigungszeugnisse
    • Nachweis über Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P)
    • Angaben über Niederlassungen und Beteiligungen an Gesellschaften
    • Nachweis der Berufserfahrung und Mitwirkung bei Prüfungen

    Formulare

    Formlos.

    Voraussetzungen

    - Abschluss eines Ingenieurstudiums an einer deutschen Hochschule oder eines gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule oder an einer sonstigen gleichwertigen ausländischen Einrichtung

    - mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit als Ingenieur in der Fachrichtung, in der die Anerkennung beantragt wird, davon mindestens 2 Jahre Mitwirkung bei Prüfungen

    - Nachweis der besonderen Fachkunde in der beantragten Fachrichtung (wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens durch Fachgutachten beigebracht)

    Rechtsgrundlage(n)

    Thüringer Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (ThürPPVO)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Fristen

    Die Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Prüfungen finden ca. 1 bis 2 mal im Jahr statt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Prüfungsterminen der fachbegutachtenden Stellen.

    Kosten

    Welche Gebühren fallen an? Pro Fachrichtung 200 - 300 € ( Kosten der Fachbegutachtung durch fachbegutachtende Stelle nicht inbegriffen).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Anerkennung kann für folgende Fachgebiete beantragt werden:

    • Lüftungsanlagen,
    • CO-Warnanlagen,
    • Rauch- und Wärmeabzugsanlage,
    • Druckbelüftungsanlagen
    • Feuerlöschanlagen,
    • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
    • Sicherheitsstromversorgungen.

    Unterstützende Institutionen

    Fachbegutachtende Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 11.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    technische Anlagen und Einrichtungen, Bauordnungsrecht, Prüfung, Sachverständige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English