Steuerberater Bestellung

    Antrag auf Bestellung zum/zur Steuerberater/in

    Die Tätigkeit als Steuerberater setzt neben einer besonderen fachlichen Qualifikation eine persönliche Eignung voraus. Die Steuerberaterkammern prüfen diese persönliche Eignung im Rahmen des Bestellungsverfahrens als Steuerberater. Die Bestellung kann hier beantragt werden.

    Beschreibung

    Als Steuerberater/innen sowie Steuerbevollmächtigte müssen Sie, um Ihren Beruf ausüben zu können, von der für die beabsichtigte berufliche Niederlassung zuständigen Stelle bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig Ihre Mitgliedschaft begründet. Diese ist in der zuständigen Stelle verpflichtend.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Steuerberater/-in - Bestellung

    ID: L100038_212949136

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 14.11.2023 (von: Endler, Michaela)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    zuständige Stelle

    Steuerberaterkammer Thüringen

    Zuständigkeit

    Sie müssen sich an die für Ihren Kanzleisitz örtlich zuständige Steuerberaterkammer wenden. Soweit dieser in Thüringen liegt, ist die Steuerberaterkammer Thüringen für die Bestellung zuständig.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Thüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kartäuserstraße 27a

    99084 Erfurt

    Parkplatz: links neben der Kammergeschäftsstelle
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    S-Finanzzentrum

    Straßenbahn: Linie 2 zur EGA

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 14:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57692-0

    Fax: 0361 57692-19

    E-Mail: info@stbk-thueringen.de

    Internet

    Bankverbindung

    SteuerberaterkammerThüringen

    Empfänger: SteuerberaterkammerThüringen

    IBAN: DE65 1203 0000 0000 9624 64

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: DKB AG

    Formulare

    Antrag auf Bestellung / Wiederbestellung als Steuerberater(in) / Steuerbevollmächtigte(r)
    Arbeitgeberbescheinigung zum Antrag auf Bestellung zum Syndikus-Steuerberater
    Merkblatt Informationen zum Verfahren der Bestellung zum/zur Steuerberater/in

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2009 (von: Thomas Schneider)

    Technisch geändert am 09.10.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG (Belegart O, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als 6 Monate)
    • Akademische Grade oder staatliche verliehene Graduierungen werden in die Bestellungsurkunde nur aufgenommen, wenn sie bereits in der Prüfungs- oder Befreiungsbescheinigung enthalten sind oder im Bestellungsverfahren gesondert nachgewiesen werden.

    Bei Erstbestellung:

    • Bescheinigung über erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung (Die Bescheinigung der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung bzw. die Befreiung von dieser Prüfung oder eine beglaubigte Abschrift dieser Bescheinigung)

    Bei Erst- und Wiederbestellung:

    • Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
    • Der Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung

    Bei beabsichtigter selbstständiger Tätigkeit:

    • Der Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (BHV): Bestätigung des Versicherers oder die vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer BHV

    Bei beabsichtigter (ausschließlicher) Tätigkeit als Angestellter oder freier Mitarbeiter:

    • Eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers/Auftraggebers über die Beschäftigung des Antragsstellers als Angestellter bzw. freier Mitarbeiter sowie Kopie des Versicherungsscheins des Arbeitgebers/Aufraggebers

    Bei beabsichtigter Tätigkeit als Angestellter gemäß § 58 Satz 2 Nr. 5a StBerG (Syndikus-Steuerberater):

    • Arbeitgeberbescheinigung (es müssen die beim berufsfremden Arbeitgeber übernommenen Vorbehaltsaufgaben im Sinne des § 33 im Einzelnen benannt werden)
    • gegebenenfalls Tätigkeitsbeschreibung (kurze, schriftliche Darlegung in Stichpunkten genügt)
    • Kopie des Anstellungsvertrags
    • Der Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (BHV): Bestätigung des Versicherers oder die vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer BHV

    Bei Wiederbestellung nach einem Widerruf:

    • Nachweise darüber, dass die Gründe, die für den Widerruf der Bestellung maßgeblich gewesen sind, nicht mehr bestehen.

    (ehemalige) Finanzbeamte:

    • Entlassungsurkunde bzw. entsprechenden Nachweis über das Ausscheiden aus der Finanzverwaltung

    Nur für Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer:

    Eine Bescheinigung der zuständigen Berufsorganisation oder sonstigen zuständigen Stelle darüber, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufs- oder ehrengerichtlichen Verfahrens rechtfertigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sind alle Voraussetzungen für die Bestellung gegeben, wird Ihnen eine Berufsurkunde ausgestellt. Sie werden in das Berufsregister und in das Amtliche Steuerberaterverzeichnis eingetragen. Nach bestandener Prüfung oder nach der Befreiung von der Prüfung werden Sie auf Antrag durch die zuständige Stelle als Steuerberater/in bestellt.

    Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Bestellung erfolgt ist. Als Steuerberaterin oder Steuerberater müssen Sie unmittelbar nach der Bestellung eine berufliche Niederlassung gründen und unterhalten.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Gebühr 200.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 03.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 16.01.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)