Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Schaustellung von Personen - Erlaubnis

    Für die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Personen benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949135

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Altenburg - Sachgebiet Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannisgraben 4

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Johannisstraße
      Linie:
      • Bus: I, L, Z, W

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 1

    04600 Altenburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Johannisstraße
      Linie:
      • Bus: I, L, Z, W

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 594360

    Fax: 03447 594339

    E-Mail: gewerbeamt@stadt-altenburg.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Altenburg

    Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg

    IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Formulare

    Antrag auf Schaustellungen von Personen nach § 33a Gewerbeordnung (GewO)

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis
    Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    Ihrer fachlichen Eignung
    und gegebenenfalls
    Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 33a Abs. 1 GewO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)

    3 Monate (§ 33a Abs. 1 GewO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de