Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Schaustellung von Personen - Erlaubnis

    Für die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Personen benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949135

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Gewerbebehörde

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1310

    07602 Eisenberg

    Hausanschrift

    Claußstraße 3

    07607 Eisenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Schützenplatz

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.

    Kontakt

    Fax: 036691 70-746

    Telefon Festnetz: 036691 115(Servicecenter)

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Schaustellungen von Personen nach § 33a Gewerbeordnung (GewO)

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis
    Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    Ihrer fachlichen Eignung
    und gegebenenfalls
    Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 33a Abs. 1 GewO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)

    3 Monate (§ 33a Abs. 1 GewO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de