Schaustellung von Personen - Erlaubnis
Für die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Personen benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Schaustellung von Personen - Erlaubnis
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Apolda - Gewerbewesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Am Brauhof 3 Stunden
Anzahl: 2
Parkplatz: Parkplatz am Brauhof
Anzahl: 10
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkplatz am Schloß
Anzahl: 20
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkplatz auf dem Markt
Anzahl: 6
Gebühren: ja
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Samstag geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03644 65035(-3 Hr. Reichpietsch -4 Hr. Linke)
E-Mail: gewerbewesen@apolda.de
Formulare
Antrag auf Schaustellungen von Personen nach § 33a Gewerbeordnung (GewO)
erforderliche Unterlagen
Nachweis
• Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
• Ihrer fachlichen Eignung
und gegebenenfalls
• Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
• bestimmter räumlicher Verhältnisse
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
3 Monate (§ 33a Abs. 1 GewO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)
Hinweise für Thüringen: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
3 Monate (§ 33a Abs. 1 GewO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen