Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung

    Schaustellung von Personen - Erlaubnis

    Für die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Personen benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
    Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
    Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949135

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Apolda - Gewerbewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    99510 Apolda

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz am Schloß
      Anzahl: 20  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Am Brauhof 3 Stunden
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: Parkplatz auf dem Markt
      Anzahl: 6  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz am Brauhof
      Anzahl: 10  Gebühren: ja

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Samstag geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03644 650249

    Telefon Festnetz: 03644 65035(-3 Hr. Reichpietsch -4 Hr. Linke)

    E-Mail: gewerbewesen@apolda.de

    Kontaktperson

    • Herr Thomas Reichpietsch (Sachbearbeiter Gewerbewesen)

      Telefon Festnetz: +49 3644 650353

      E-Mail: gewerbewesen@apolda.de

    • Herr Mathias Linke (SB Allgemeine Ordnung/ Gewerbewesen/ Sicherheitsfachkraft)

      Telefon Festnetz: +49 3644 650354

      E-Mail: gewerbewesen@apolda.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Schaustellungen von Personen nach § 33a Gewerbeordnung (GewO)

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis
    Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
    Ihrer fachlichen Eignung
    und gegebenenfalls
    Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
    bestimmter räumlicher Verhältnisse

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (§ 33a Abs. 1 GewO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)

    3 Monate (§ 33a Abs. 1 GewO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English