Schaustellung von Personen - Erlaubnis
Für die gewerbsmäßige Zurschaustellung von Personen benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Schaustellung von Personen - Erlaubnis
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Gewerbebehörde
Beschreibung
Die Gewerbebehörde ist zuständig für Angelegenheiten im stehenden Gewerbe, Reisegewerbe und Marktgewerbe. Der Aufgabenbereich umfasst auch das Schornsteinfegerwesen, das Glücksspielrecht, das Gaststättenrecht, die Verfolgung unerlaubter Handwerksausübung und Schwarzarbeit sowie Verstöße gegen das Textil- und Kristallglaskennzeichnungsgesetz. Im Gebiet der Stadt Sömmerda ist die Gewerbebehörde außerdem zuständig für Lotterie- und Ausspielungserlaubnisse, Überwachung der Preisauszeichnung, Ausnahmegenehmigungen nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz und Festsetzungen für Ausstellungen, Messen und Großmärkte.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Bahnhofstraße
Bus: 205
Bus: 270
Bus: 211
Bus: 216
Bus: 242
Bus: 201
Bus: 212
Bus: 243
Bus: 208
Bus: 210
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-339
E-Mail: gewerbeamt@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Antrag auf Schaustellungen von Personen nach § 33a Gewerbeordnung (GewO)
erforderliche Unterlagen
Nachweis
• Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
• Ihrer fachlichen Eignung
und gegebenenfalls
• Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
• bestimmter räumlicher Verhältnisse
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
3 Monate (§ 33a Abs. 1 GewO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)
Hinweise für Thüringen: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
3 Monate (§ 33a Abs. 1 GewO i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen