Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige/Sachverständiger
Durch die öffentliche Bestellung und Vereidigung können Sie als besonders zuverlässiger und integrer Sachverständiger auf einem Fachgebiet anerkannt werden.
Beschreibung
Hierfür müssen Sie auf Gebieten der Wirtschaft oder der Landwirtschaft Ihre besondere Sachkunde, persönliche Eignung und nötige Unabhängigkeit nachweisen. Sie werden dann auf Antrag öffentlich zu bestellt und zu vereidigt. Sie unterwerfen sich damit zusätzlich einem öffentlich-rechtlichen Pflichtenkatalog und werden hinsichtlich der Einhaltung beaufsichtigt.
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, da deren Aussagen besonders glaubhaft sind. Die öffentliche Bestellung ist eine öffentlich-rechtliche Qualifikation im Bereich der Sachverständigentätigkeit. Verwaltungen und Gerichte sollen diese Sachverständigen bevorzugt beauftragen. Sie stehen aber in gleicher Weise auch der Wirtschaft und privaten Auftraggebern zur Verfügung.
Neben allen Industrie- und Handelskammern sind in einigen Bundesländern auch andere Berufskammern wie Ingenieur-, Architekten- oder Landwirtschaftskammern sowie andere staatliche Stellen zur öffentlichen Bestellung berechtigt.
Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in einem bundeseinheitlichen Verzeichnis veröffentlicht. Die Bezeichnung „öffentlich bestellt und vereidigt“ ist strafrechtlich geschützt.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige/Sachverständiger
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die IHK am Hauptsitz Ihres Unternehmens.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkhaus "Am Stadion"
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Thür. Landtag/IHK Erfurt
Straßenbahn: 1
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 90 01 55
99104 Erfurt
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 14:30 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige/r
erforderliche Unterlagen
- Beruflicher Werdegang
- Kopien von Zeugnissen, Aus- und Weiterbildungsnachweisen
- Fachliche und persönliche Reverenzen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Gutachten und Arbeitsproben
- Angaben zu Ausarbeitungen, Veröffentlichungen, Aufsätzen oder wissenschaftliche Abhandlungen, die Auskunft über Ihre persönliche Eignung und besondere Sachkunde geben können
- Liste der von Ihnen auf Ihrem beantragten Sachgebiet erstellten Gutachten der letzten zwei Jahre
- Erklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit
- Gegebenenfalls Freistellungserklärung des Arbeitgebers (bei Angestellten)
- Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Stelle, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Formulare
- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Durch Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Erfahrung haben Sie eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Sachkunde sowie ausreichende Erfahrung durch mehrjährige Sachverständigentätigkeit auf dem von Ihnen beantragten Gebiet erworben
- Sie sind psychisch und körperlich in der Lage, die typischen Anforderungen an Sachverständige auf ihrem Gebiet zu erfüllen
- Es darf keine Gründe geben, die Zweifel an Ihrer Unabhängigkeit und Neutralität begründen könnten
- Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
- Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Sachverständigenordnungen der zuständigen Stelle sowie den besonderen Bestellungsvoraussetzungen, welche zu einzelnen Sachgebieten erstellt wurden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- In einigen Bundesländern ist zunächst ein Widerspruch einzulegen.
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Das Verfahren ist sehr komplex und ist je nach Sachgebiet leicht unterschiedlich. Es ist sinnvoll, wenn Sie sich schon vor der Antragstellung bei der zuständigen Stelle persönlich beraten lassen.
- Das Antragsformular ist mit allen geforderten Anlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Sie müssen das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bei Ihrer Meldebehörde beantragen.
- Die zuständige Stelle verlangt gegebenenfalls Vorschusszahlungen auf Gebühren und Auslagen.
- Die zuständige Stelle überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Einhaltung der formellen Mindestanforderungen.
- In einem persönlichen Gespräch wird Ihre persönliche Eignung nach Auswertung der eingereichten Referenzen und teilweise unter Beteiligung weiterer Ausschüsse oder Gremien bewertet.
- Die zuständige Stelle beauftragt unabhängige Fachleute mit der Bewertung der besonderen Sachkunde. Dazu werden die von Ihnen einzureichenden Gutachten und Arbeitsproben überprüft.
Hinzu kommen je nach Sachgebiet eine schriftliche Überprüfung und ein Fachgespräch. - Unter Berücksichtigung der fachlichen Einschätzung entscheidet dann die IHK abschließend.
Fristen
Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt entsprechend der Sachverständigenordnungen befristet, maximal für fünf Jahre.
Auf Antrag kann eine Bestellung erneut ausgesprochen werden, wenn Sie nachweisen, dass Ihre persönliche Eignung und besondere Sachkunde weiterhin gegeben sind.
Bearbeitungsdauer
Die nötigen Prüfungen sind sehr umfangreich und können je nach Bestellungsgebiet bis zu zwölf Monate in Anspruch nehmen, in Einzelfällen auch länger.
Kosten
Die Gebühren variieren und werden von den einzelnen Kammern festgelegt.: Gebühr ab 500.0 EUR bis 3500.0 EUR
Auslagen für Fachgremien und Auskünfte: Gebühr ab 2000.0 EUR bis 4000.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Erst nach erfolgter öffentlicher Bestellung und Vereidigung dürfen Sie sich im Rechts- und Geschäftsverkehr als öffentlich bestellte(r) und vereidigte(r) Sachverständige(r) bezeichnen.
Weitere Informationen
Informationen zu Ansprechpartnern, Kammern und Bestellungsvoraussetzungen finden Sie auf der folgenden Seite:
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.01.2024