Verzeichnis der auswärtigen bauvorlageberechtigten Ingenieure Eintragung

    Ingenieurkammer - Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen/Ingenieure

    Wenn Sie als Ingenieur(in) die Bauvorlageberechtigung erhalten möchten, dann können Sie sich, bei Erfüllung der Voraussetzungen, in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieur(inn)e(n) eintragen lassen.

    Beschreibung

    Die Ingenieurkammer Thüringen hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts wesentliche Aufgaben zur Wahrung der beruflichen Belange der Ingenieure auszuüben und dabei zugleich auch im öffentlichen Interesse liegend die gesetzlich vorgeschriebenen Listen bzw. Verzeichnisse, hierbei auch die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure, zu führen (§ 21 Abs. 3 Nr. 2 ThürAIKG).

    Die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure bei der Ingenieurkammer Thüringen bewirkt zum einen die Pflichtmitgliedschaft als Kammermitglied der Ingenieurkammer Thüringen und zudem die Berechtigung, Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden als Entwurfsverfassung unterschreiben und bei Baubehörden einreichen zu dürfen.

    Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 64 Abs. 2 und 3 ThürAIKG erfordert die Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure und die damit verbundene Erlangung der Bauvorlageberechtigung einen berufsqualifizierenden Ausbildungsabschluss sowie die Ausübung einer praktischen Tätigkeit in einer Fachrichtung des Bauingenieurwesens einschließlich des Hochbaus.

    Als Bauingenieure in diesem Sinne sind nur diejenigen Absolventen von Hoch- und Fachschulen anzusehen, denen im Rahmen eines Studiums des Bauingenieurwesens wesentlicher Lehrinhalt in den Fächern, wie z. B. Baustatik, Baumechanik, Baustoffkunde, Bauphysik, konstruktiver Ingenieurbau, Wasserbau etc., vermittelt worden sind.

    Mit der erfolgten Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure wird zugleich bestätigt, dass die eingetragene Person, die nach den gesetzlichen Vorgaben vorausgesetzte berufliche Qualifikation sowie erforderliche Berufspraxis in der Entwurfsplanung von Gebäuden besitzt und als Kammermitglied dem Berufsrecht der Ingenieure einschließlich dessen Kontrolle durch die Ingenieurkammer Thüringen unterliegt.

    Online-Dienste

    Antrag Bauvorlage

    ID: L100038_212648404

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    Technisch erstellt am 23.11.2021 (von: Hartung, Franziska)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: Hartung, Franziska)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Antrag Doppeleintragung BV und BI

    ID: L100038_212648405

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    Sprache

    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Thüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Freytag-Str. 1

    99096 Erfurt

    Parkplatz: Parkhaus Am Stadion
    Gebühren: ja

    Thüringer Landtag/IHK

    Straßenbahn: 1

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr* Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr* Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr* Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr* Fr. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr* *ausschließlich mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 228730

    Fax: 0361 2287350

    E-Mail: info@ikth.de

    Bankverbindung

    Ingenieurkammer Thüringen

    Empfänger: Ingenieurkammer Thüringen

    IBAN: DE19 8207 0024 0116 7550 00

    BIC: DEUTDEDBERF

    Bankinstitut: Deutsche Bank PGK AG Erfurt

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2009 (von: Brigitte Posniak)

    Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

    • vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen einschließlich der Anlage 2 (Fachbogen zum Antrag auf Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure)
    • Personalausweis/Reisepass in Kopie
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Ausbildungsnachweis einschließlich Ausbildungszeugnis in Kopie (Diplom, Bachelor-/Masterurkunde etc.)
    • Nachweise über eine zumindest 2-jährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden (Projektliste, Arbeitszeugnisse von Ingenieurbüro/Bauunternehmen etc.) nach Ausbildungsabschluss
    • Meldebescheinigung betreffend Hauptwohnung bzw. Nachweis über eine berufliche Niederlassung oder die Ausübung der überwiegenden beruflichen Tätigkeit in Thüringen
    • amtliches Führungszeugnis
    • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung

    Soweit dies erforderlich sein sollte, kann die Ingenieurkammer Thüringen die Vorlage weiterer Nachweise, ggf. vollständige Projektunterlagen zu Entwurfsplanungen von Gebäuden sowie die Vorlage von Nachweisen in beglaubigter Kopie verlangen.

    Formulare

    Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

    Oder per PDF in diesem Beitrag.

    Voraussetzungen

    In die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure bei der Ingenieurkammer Thüringen wird auf Antrag eingetragen, § 64 Abs. 3 ThürBO:

    1. wer einen berufsqualifizierten Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung
      Hoch- oder Bauingenieurwesen nachweist und
    1. nach dem Studium mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von
      Gebäuden praktisch tätig gewesen ist.

    Zum Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen sind vom Antragsteller die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen bzw. Nachweise beizufügen.

    Darüber hinaus hat der Antragsteller auch den Nachweis einer vorhandenen ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 33 ThürAIKG zu führen.

    Personen, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder gleichgestellten Staaten als Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind, besitzen die Bauvorlageberechtigung auch ohne Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure der Ingenieurkammer Thüringen, wenn sie

    • eine vergleichbare Berechtigung besitzen und
    • dafür vergleichbare Anforderungen, wie vorstehend ausgeführt, erfüllen mussten.

    Diese haben das erstmalige Tätigwerden als Bauvorlageberechtigter im Freistaat Thüringen vorher der Ingenieurkammer Thüringen anzuzeigen und hierbei einen entsprechenden Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Ausübung der Bauvorlageberechtigung im Herkunftsland sowie die Erfüllung der Voraussetzungen als Bauvorlageberechtigter vorzulegen (§ 64 Abs. 4 ThürBO).

    Nach erfolgter Antragstellung und Nachweisführung zum Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen erfolgt die Eintragung in ein entsprechendes Verzeichnis bei der Ingenieurkammer Thüringen, soweit nicht bereits in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland eine Anzeige erstattet bzw. Bescheinigung erteilt wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen eine Entscheidung der Ingenieurkammer Thüringen kann innerhalb eines Monats nach deren Zugang Klage bei dem für den Wohnort der antragstellenden Person zuständigen Verwaltungsgericht, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten des Verwaltungsgerichtes, erhoben werden.

    Ein Vorverfahren bzw. Widerspruchsverfahren findet nicht statt.

    Verfahrensablauf

    Nach erfolgter Antragsstellung bestätigt die Ingenieurkammer Thüringen der antragsstellenden Person binnen eines Monats den Eingang des Antrages einschließlich der vorgelegten Nachweise und teilt ggf. mit, welche Nachweise noch fehlen.

    Über den Antrag wird spätestens innerhalb von drei Monaten nach Zugang der vollständigen Nachweisunterlagen entschieden, wobei diese Frist um einen weiteren Monat verlängert werden kann.

    Im Ergebnis der vom Eintragungsausschuss der Ingenieurkammer Thüringen vorzunehmenden Prüfung über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, wird der antragsstellenden Person ein entsprechender Bescheid zugestellt. Die darin getroffene Entscheidung stellt einen Verwaltungsakt dar.

    Die von der antragsstellenden Person mit der Antragsstellung vorgelegten Unterlagen, mit Ausnahme von Projektunterlagen zu Entwurfsplanungen von Gebäuden, verbleiben bei der Ingenieurkammer Thüringen und werden dort archiviert.

    Fristen

    Es sind keine Fristen seitens der antragstellenden Person zu beachten. Vielmehr ist entscheidend für eine Antragsstellung, das eigene Interesse der antragstellenden Person an einer Erlangung der Vorlageberechtigung.

    Bearbeitungsdauer

    Gesetzliche Bearbeitungsfristen gem. ThürAIKG

    Die Kammer bestätigt der antragstellenden Person innerhalb eines Monats den Eingang des Antrags. Über eventuell nachzureichende Unterlagen wird hingewiesen.

    Über den vollständig vorliegenden Antrag wird innerhalb kürzester Frist, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten entschieden. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einen Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.

    Kosten

    Für die Bearbeitung der Antragstellung auf Mitgliedschaft und Eintragung in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure beträgt die Antragsgebühr grundsätzlich 450,00 €.

    Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Kostenordnung der Ingenieurkammer Thüringen vom 19.10.2023.

    Kosten nach Eintragung

    Jahresbeitrag gem. Beitragsordnung der IKTh
    Grundbeitrag 525,00 € (Fixkosten)
    Zusatzbeitrag für Mitarbeiter bei Selbstständigkeit 35,00 €
    Anzahl der Mitarbeiter 1 bis max. 20

    Stempelgebühr - einmalig (variable Kosten je nach Ausführung)
    Holzstempel: 50 €
    Automatikstempel: 65 €
    Gummiplatte für Holz- oder Automatikstempel: 30 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Nachweis einer mindestens 2-jährigen Tätigkeit auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden ist zu erbringen.
    Mit Eintragung in die entsprechende Liste wird eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk begründet.

    Bemerkungen

    Entsprechende Listeneintragungen anderer Länder gelten auch in Thüringen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ingenieurkammer Thüringen am 30.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 20.12.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Bauingenieur, Eintragung Liste der Ingenieurkammer, Bauvorlageberechtigter, Bauvorlagenberechtigung, Bauvorlageberechtigte, Entwurfsverfasser, Mitglied der Ingenieurskammer, Entwurfsverfasserin, Bauingenieurin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)