Prüfingenieur für Standsicherheit Anerkennung

    Prüfingenieure für Standsicherheit - Anerkennung beantragen

    Wenn Sie als Prüfingenieur/in für Standsicherheit tätig sein wollen, dann benötigen Sie hierfür die Anerkennung der obersten Bauaufsichtsbehörde.

    Beschreibung

    Prüfingenieur/in für Standsicherheit ist, wer als solcher von der obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen.

    Um als Prüfingenieur/in für Standsicherheit anerkannt zu werden, muss sich der Bewerber/die Bewerberin einer umfangreichen Prüfung seiner/ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen. Um überhaupt zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie

    1. das Studium des Bauingenieurwesens an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben,
    2. seit mindestens zwei Jahren als mit der Tragwerksplanung befasster Ingenieur eigenverantwortlich und unabhängig oder als hauptberuflicher Hochschullehrer tätig sein,
    3. mindestens zehn Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, der technischen Bauleitung oder mit vergleichbaren Tätigkeiten betraut gewesen sein, wovon Sie mindestens fünf Jahre lang Standsicherheitsnachweise aufgestellt haben und mindestens ein Jahr lang mit der technischen Bauleitung betraut gewesen sein müssen; die Zeit einer technischen Bauleitung darf jedoch nur bis zu höchstens drei Jahren angerechnet werden,
    4. durch ihre Leistungen als Ingenieure überdurchschnittliche Fähigkeiten bewiesen haben.  

    Die Anerkennung eines Prüfingenieurs/einer Prüfingenieurin für Standsicherheit erfolgt für eine oder auch mehrere der Fachrichtungen

    • Massivbau,
    • Metallbau und
    • Holzbau.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Prüfingenieure für Standsicherheit - Anerkennung

    ID: L100038_212949130

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur.

    Ansprechpartner

    Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 21 - Baurecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Seelenbinder-Straße 8

    99096 Erfurt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen. In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

    Internet

    Stichwörter

    TMDI

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2020 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 18.12.2024 (von: Stähr, Robin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • ein Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • je eine Kopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse
    • der Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P) oder ein gleichwertiges Dokument eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der nicht älter als drei Monate sein soll
    • Angaben über etwaige sonstige Niederlassungen
    • Angaben über eine etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist
    • die Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung in der jeweiligen Fachrichtung  

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Anerkennungsgebühr von 250,00 bis 1.500,00 Euro und zusätzlich Kosten des Prüfungsverfahrens

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Anerkennung begründet keinen Anspruch auf Erteilung von Prüfaufträgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 14.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 19.12.2024 (von: Stähr, Robin)

    Stichwörter

    Prüfingenieurin, Vieraugenprinzip, Prüfsachverständiger, Prüfingenieur

    Sprachversion

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

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    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

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