Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Erteilung

    Rechtsanwalt - Zulassung

    Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt arbeiten möchten, dann müssen Sie hierfür die Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.

    Voraussetzungen:

    • Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
    • Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) oder
    • Sie haben die Eignungsprüfung nach diesem Gesetz bestanden.

    Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde.
    Diese darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber

    • vereidigt ist und
    • den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat.

    Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Rechtsanwalt - Zulassung

    ID: L100038_212949127

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer Thüringen.

    Ansprechpartner

    Rechtsanwaltskammer Thüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 46

    99084 Erfurt

    Parkplatz: F1
    Anzahl: 0
    Gebühren: ja

    Anger

    Straßenbahn: alle Linien (1 bis 6)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag  07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 65488-0

    Fax: 0361 65488-20

    E-Mail: info@rak-thueringen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Rechtsanwaltskammer Thüringe

    Empfänger: Rechtsanwaltskammer Thüringe

    IBAN: DE92 1203 0000 0000 9280 28

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Formulare

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
    Merkblatt - Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit (§§ 11, 12 EuRAG)
    Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit (§§ 11, 12 EuRAG)

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2009 (von: Anja Stuhl)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Zuständig für den Erlass eines Widerspruchsbescheids ist die Rechtsanwaltskammer selbst als Selbstverwaltungsbehörde.
    Für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ist im ersten Rechtszug der beim Oberlandesgericht gebildete Anwaltsgerichtshof zuständig.

    Kosten

    Gemäß § 3 der Satzung der Rechtsanwaltskammer Thüringen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren wird eine Gebühr von 400,00 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann in jedem deutschen Land beantragt werden, auch wenn die Befähigung zum Richteramt in einem anderen deutschen Land erlangt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 30.07.2019

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2009 (von: LNL-Import)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)