Rechtsanwalt - Zulassung
Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt arbeiten möchten, dann müssen Sie hierfür die Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung.
Voraussetzungen:
- Sie haben die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt oder
- Sie erfüllen die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182) oder
- Sie haben die Eignungsprüfung nach diesem Gesetz bestanden.
Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde.
Diese darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
- vereidigt ist und
- den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat.
Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Rechtsanwalt - Zulassung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer Thüringen.
Ansprechpartner
Rechtsanwaltskammer Thüringen
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: F1
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Anger
Straßenbahn: alle Linien (1 bis 6)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag  07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 16:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr, 12:30 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Rechtsanwaltskammer Thüringe
Empfänger: Rechtsanwaltskammer Thüringe
IBAN: DE92 1203 0000 0000 9280 28
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Formulare
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Merkblatt - Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit (§§ 11, 12 EuRAG)
Hinweise zum Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit (§§ 11, 12 EuRAG)
erforderliche Unterlagen
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Zuständig für den Erlass eines Widerspruchsbescheids ist die Rechtsanwaltskammer selbst als Selbstverwaltungsbehörde.
Für die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten ist im ersten Rechtszug der beim Oberlandesgericht gebildete Anwaltsgerichtshof zuständig.
Kosten
Gemäß § 3 der Satzung der Rechtsanwaltskammer Thüringen über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren wird eine Gebühr von 400,00 Euro erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann in jedem deutschen Land beantragt werden, auch wenn die Befähigung zum Richteramt in einem anderen deutschen Land erlangt wurde.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) am 30.07.2019