Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)
Für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen oder diese anzeigen.
Beschreibung
Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger. Bei kommunalen Friedhöfen sind die jeweiligen Verwaltungen in den Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden sowie in den Städten und Gemeinden zuständig.
Hinweise für Altenburg: Gewerbliche Betätigung auf dem Altenburger Friedhof
Referat Stadtwirtschaft, Stabstelle Bestattung/Friedhofswesen 03447/594646
Referat Stadtwirtschaft, Stabstelle Bestattung/Friedhofswesen 03447/594646
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Altenburg - Referat Stadtwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Gebühren: nein
Richard-Wagner-Platz
Bus: Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: null
Gebühren: nein
Richard-Wagner-Platz
Bus: Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadtverwaltung Altenburg
Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg
IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00
BIC: HELADEF1ALT
Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land
Formulare
Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Daueranzeige)
Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Einzelanzeige)
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Altenburg: Gewerbliche Betätigung auf dem Altenburger Friedhof
Die Zulassung ist schriftlich bei der Stadtverwaltung zu beantragen. In dem Antrag sind die gewerblichen Tätigkeiten zu bezeichnen sowie deren Zeitraum anzugeben. Dem Antrag sind beizufügen:
a) der Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder des Wohnortes oder soweit dies nicht notwendig ist, der Nachweis des Abschlusses in einem der Tätigkeit entsprechenden Ausbildungsberuf,
b) in anderen Fällen als a) geeignete Nachweise der fachlichen Eignung,
c) die Gewerbeanmeldung,
d) der Nachweis eines für die Ausführung der gewerblichen Tätigkeiten ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutzes sowie
e) die schriftliche Anerkennung der Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regeln.
Die Zulassung ist schriftlich bei der Stadtverwaltung zu beantragen. In dem Antrag sind die gewerblichen Tätigkeiten zu bezeichnen sowie deren Zeitraum anzugeben. Dem Antrag sind beizufügen:
a) der Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder des Wohnortes oder soweit dies nicht notwendig ist, der Nachweis des Abschlusses in einem der Tätigkeit entsprechenden Ausbildungsberuf,
b) in anderen Fällen als a) geeignete Nachweise der fachlichen Eignung,
c) die Gewerbeanmeldung,
d) der Nachweis eines für die Ausführung der gewerblichen Tätigkeiten ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutzes sowie
e) die schriftliche Anerkennung der Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regeln.
Rechtsgrundlage(n)
Ist die jeweilige Friedhofssatzung.
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG i.V.m. §§ 68ff VwGO.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.02.2016