Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)

    Für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen oder diese anzeigen.

    Beschreibung

    Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)

    ID: L100038_212949122

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 17.04.2023 (von: Uhlich, Ina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger. Bei kommunalen Friedhöfen sind die jeweiligen Verwaltungen in den Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden sowie in den Städten und Gemeinden zuständig.

    Hinweise für Altenburg: Gewerbliche Betätigung auf dem Altenburger Friedhof

    Referat Stadtwirtschaft, Stabstelle Bestattung/Friedhofswesen 03447/594646

    Referat Stadtwirtschaft, Stabstelle Bestattung/Friedhofswesen 03447/594646

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Altenburg - Referat Stadtwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunnenstraße 3

    04600 Altenburg

    Parkplatz: null
    Gebühren: nein

    Richard-Wagner-Platz

    Bus: Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Markt 1

    04600 Altenburg

    Parkplatz: null
    Gebühren: nein

    Richard-Wagner-Platz

    Bus: Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: 8:30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 594641

    Fax: 03447 594689

    E-Mail: gartenamt@stadt-altenburg.de

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Altenburg

    Empfänger: Stadtverwaltung Altenburg

    IBAN: DE15 8305 0200 1111 0027 00

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Formulare

    Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Daueranzeige)
    Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Einzelanzeige)

    Version

    Technisch erstellt am 27.06.2014 (von: Heidel, Steffi)

    Technisch geändert am 05.03.2020 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Altenburg: Gewerbliche Betätigung auf dem Altenburger Friedhof

    Die Zulassung ist schriftlich bei der Stadtverwaltung zu beantragen. In dem Antrag sind die gewerblichen Tätigkeiten zu bezeichnen sowie deren Zeitraum anzugeben. Dem Antrag sind beizufügen:
     
    a)  der Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder des Wohnortes oder soweit dies nicht notwendig ist, der Nachweis des Abschlusses in einem der Tätigkeit entsprechenden Ausbildungsberuf,
    b)  in anderen Fällen als a) geeignete Nachweise der fachlichen Eignung,
    c)  die Gewerbeanmeldung,
    d)  der  Nachweis  eines  für  die  Ausführung  der  gewerblichen  Tätigkeiten  ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutzes sowie
    e)  die  schriftliche  Anerkennung  der  Friedhofssatzung  und  die  dazu  ergangenen Regeln.

    Die Zulassung ist schriftlich bei der Stadtverwaltung zu beantragen. In dem Antrag sind die gewerblichen Tätigkeiten zu bezeichnen sowie deren Zeitraum anzugeben. Dem Antrag sind beizufügen:

    a) der Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder des Wohnortes oder soweit dies nicht notwendig ist, der Nachweis des Abschlusses in einem der Tätigkeit entsprechenden Ausbildungsberuf,
    b) in anderen Fällen als a) geeignete Nachweise der fachlichen Eignung,
    c) die Gewerbeanmeldung,
    d) der Nachweis eines für die Ausführung der gewerblichen Tätigkeiten ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutzes sowie
    e) die schriftliche Anerkennung der Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regeln.

    Rechtsgrundlage(n)

    Ist die jeweilige Friedhofssatzung.

    Rechtsbehelf

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)