Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)

    Für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen oder diese anzeigen.

    Beschreibung

    Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949122

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    Sprache

    Englisch

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    zuständige Stelle

    Hinweise für Auma-Weidatal: Friedhof - Zulassung zu Arbeiten

    Für die kommunalen Friedhöfe Auma, Muntscha und Krölpa ist die Friedhofsverwaltung der Stadt Auma-Weidatal zuständig.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger. Bei kommunalen Friedhöfen sind die jeweiligen Verwaltungen in den Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden sowie in den Städten und Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Auma-Weidatal - Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktberg 9

    07955 Auma-Weidatal

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Eichstraße
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Markt
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Eichplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 36626 64646

    Telefon Festnetz: +49 36626 64629

    E-Mail: info@auma-weidatal.de

    Kontaktperson

    • Frau Enders

    Internet

    Formulare

    Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Einzelanzeige)
    Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Daueranzeige)

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landratsamt Greiz

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Rathenau-Platz 11

    07973 Greiz

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Landratsamt
      Anzahl: 20  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Haus 1, 2 und 3

    Kontakt

    Fax: 03661 876-222

    Telefon Festnetz: 03661 876-0

    E-Mail: info@landkreis-greiz.de

    Internet

    Formulare

    Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Einzelanzeige)
    Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Daueranzeige)

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Ist die jeweilige Friedhofssatzung.

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG i.V.m. §§ 68ff VwGO.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bildhauer, Bestattungsunternehmen, Gärtner, Grabmal verändern, Grabmal errichten, Steinmetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English