Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)

    Für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen oder diese anzeigen.

    Beschreibung

    Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.

    Hinweise für Grammetal: Friedhof, gewerbliche Betätigung

    Die Gemeinde Grammetal ist für folgende Friedhöfe zuständig:

    • Bechstedtstraß
    • Daasdorf a.B.
    • Eichelborn
    • Hayn
    • Hopfgarten
    • Isseroda
    • Mönchenholzhausen
    • Niederzimmern
    • Obergrunstedt
    • Obernissa
    • Ottstedt a.B.
    • Sohnstedt
    • Troistedt (ab 01.01.2019 erfolgte die Übernahme des kirchlichen Friedhofs in Trägerschaft der Gemeinde)
    • Ulla

    Kirchliche Friedhöfe sind in folgenden Ortsteilen vorhanden:

    • Nohra
    • Utzberg

    Kontakt: 

    Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Niederzimmern
    99428 Niederzimmern
    Auf dem Sand 23
    036203 50212
    036203 71704
    behr.pfarramt.niederzimmern@t-online.de
    www.kirchenkreis-weimar.de

    Die Gemeinde Grammetal ist für folgende Friedhöfe zuständig:

    • Bechstedtstraß
    • Daasdorf a.B.
    • Eichelborn
    • Hayn
    • Hopfgarten
    • Isseroda
    • Mönchenholzhausen
    • Niederzimmern
    • Obergrunstedt
    • Obernissa
    • Ottstedt a.B.
    • Sohnstedt
    • Troistedt (ab 01.01.2019 erfolgte die Übernahme des kirchlichen Friedhofs in Trägerschaft der Gemeinde)
    • Ulla

    Kirchliche Friedhöfe sind in folgenden Ortsteilen vorhanden:

    • Nohra
    • Utzberg

    Kontakt: 

    Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Niederzimmern
    99428 Niederzimmern
    Auf dem Sand 23
    036203 50212
    036203 71704
    behr.pfarramt.niederzimmern@t-online.de
    www.kirchenkreis-weimar.de

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)

    ID: L100038_212949122

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 17.04.2023 (von: Uhlich, Ina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger. Bei kommunalen Friedhöfen sind die jeweiligen Verwaltungen in den Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden sowie in den Städten und Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Grammetal - Friedhofswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßgasse 19

    99428 Isseroda

    Isseroda Schloßgasse

    Bus: 233

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Hinweis: Es bestehen keine aktuellen Einschränkungen. Einwohnermeldeamt Tel. 03643 / 831110 nur mit Terminvereinbarung Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 10:00 Uhr Standesamt Berlstedt Kontakt über Landgemeinde Am Ettersberg Tel. 036452 / 78517 o. 78527 Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag  07:30 - 10:30 Uhr  

    Formulare

    Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Daueranzeige)
    Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Einzelanzeige)

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2012 (von: Peter Buss)

    Technisch geändert am 08.08.2023 (von: Buss, Peter)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Ist die jeweilige Friedhofssatzung.

    Hinweise für Grammetal: Friedhof, gewerbliche Betätigung

    Die Nutzungsbedingungen sind in den Friedhofssatzungen und Friedfhofsgebührensatzungen der jeweiligen Gemeinde enthalten.

    Die Satzungen sind auf der Internetseite der VGem Grammetal bei der jeweiligen Mitgliedesgemeinde (Ortsrecht) abrufbar.

    Die Nutzungsbedingungen sind in den Friedhofssatzungen und Friedfhofsgebührensatzungen der jeweiligen Gemeinde enthalten.

    Die Satzungen sind auf der Internetseite der VGem Grammetal bei der jeweiligen Mitgliedesgemeinde (Ortsrecht) abrufbar.

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG i.V.m. §§ 68ff VwGO.

    Hinweise für Grammetal: Friedhof, gewerbliche Betätigung

    Die Genehmigung erfolgt per Bescheid.

    Die Einlegung eines Widerspruchs gegen den Bescheid ist möglich.

    Die Genehmigung erfolgt per Bescheid.

    Die Einlegung eines Widerspruchs gegen den Bescheid ist möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grammetal: Friedhof, gewerbliche Betätigung

    Kirchliche Friedhöfe befinden sich in:

    • Nohra                
      • Friedhofsträger: Kirchengemeinde Nohra
    • Troistedt
      • Friedhofsträger: Kirchengemeinde Troistedt
    • Utzberg
      • Friedhofsträger:Kirchengemeinde Utzberg

    Die Nutzungsbedingungen sind bei der jeweiligen Kirchgengemeinde zu erfragen.

    Kirchliche Friedhöfe befinden sich in:

    • Nohra                
      • Friedhofsträger: Kirchengemeinde Nohra
    • Troistedt
      • Friedhofsträger: Kirchengemeinde Troistedt
    • Utzberg
      • Friedhofsträger:Kirchengemeinde Utzberg

    Die Nutzungsbedingungen sind bei der jeweiligen Kirchgengemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)