Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)
Für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen oder diese anzeigen.
Beschreibung
Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.
Hinweise für Grammetal: Friedhof, gewerbliche Betätigung
Die Gemeinde Grammetal ist für folgende Friedhöfe zuständig:
- Bechstedtstraß
- Daasdorf a.B.
- Eichelborn
- Hayn
- Hopfgarten
- Isseroda
- Mönchenholzhausen
- Niederzimmern
- Obergrunstedt
- Obernissa
- Ottstedt a.B.
- Sohnstedt
- Troistedt (ab 01.01.2019 erfolgte die Übernahme des kirchlichen Friedhofs in Trägerschaft der Gemeinde)
- Ulla
Kirchliche Friedhöfe sind in folgenden Ortsteilen vorhanden:
- Nohra
- Utzberg
Kontakt:
Ev.-Luth. Kirchengemeindeverband Niederzimmern
99428 Niederzimmern
Auf dem Sand 23
036203 50212
036203 71704
behr.pfarramt.niederzimmern@t-online.de
www.kirchenkreis-weimar.de
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger. Bei kommunalen Friedhöfen sind die jeweiligen Verwaltungen in den Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden sowie in den Städten und Gemeinden zuständig.
Ansprechpartner
Gemeinde Grammetal - Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Isseroda Schloßgasse
Linie:- Bus: 233
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Hinweis: * Es bestehen keine aktuellen Einschränkungen. Einwohnermeldeamt Tel. 03643 / 831110 * nur mit Terminvereinbarung Montag 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 10:00 Uhr Standesamt Berlstedt Kontakt über Landgemeinde Am Ettersberg Tel. 036452 / 78517 o. 78527 Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 07:30 - 10:30 Uhr
Kontaktperson
Herr Scharf (Sachgebietsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3643 831140
Fax: +49 3643 831130
Telefon mobil: +49 174 3343110
E-Mail: ordnungsamt@grammetal.de
Frau Ehrhard (Mitarbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 3643 831141
Telefon mobil: +49 174 3343111
Fax: +49 3643 831130
E-Mail: friedhofsamt@grammetal.de
Internet
Formulare
Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Einzelanzeige)
Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Daueranzeige)
Rechtsgrundlage(n)
Ist die jeweilige Friedhofssatzung.
Hinweise für Grammetal: Friedhof, gewerbliche Betätigung
Die Nutzungsbedingungen sind in den Friedhofssatzungen und Friedfhofsgebührensatzungen der jeweiligen Gemeinde enthalten.
Die Satzungen sind auf der Internetseite der VGem Grammetal bei der jeweiligen Mitgliedesgemeinde (Ortsrecht) abrufbar.
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG i.V.m. §§ 68ff VwGO.
Hinweise für Grammetal: Friedhof, gewerbliche Betätigung
Die Genehmigung erfolgt per Bescheid.
Die Einlegung eines Widerspruchs gegen den Bescheid ist möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Grammetal: Friedhof, gewerbliche Betätigung
Kirchliche Friedhöfe befinden sich in:
- Nohra
- Friedhofsträger: Kirchengemeinde Nohra
- Troistedt
- Friedhofsträger: Kirchengemeinde Troistedt
- Utzberg
- Friedhofsträger:Kirchengemeinde Utzberg
Die Nutzungsbedingungen sind bei der jeweiligen Kirchgengemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.02.2016
Stichwörter
Steinmetz, Bildhauer, Gärtner, Grabmal errichten, Bestattungsunternehmen, Grabmal verändern