Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)

    Für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen oder diese anzeigen.

    Beschreibung

    Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949122

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger. Bei kommunalen Friedhöfen sind die jeweiligen Verwaltungen in den Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden sowie in den Städten und Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Auengrund

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    98673 Auengrund

    Parkplätze

    • Parkplatz: Gemeindeverwaltung
      Anzahl: 13  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busverbindung
      Linie:
      • Bus: Bushaltestelle Regelschule Crock

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag geschlossen Für Besuche im Einwohnermeldeamt sind Termine zu vereinbaren.

    Kontakt

    Fax: 03686 3912-23

    Telefon Festnetz: 03686 3912-0

    E-Mail: info@gv-auengrund.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Auengrund

    Empfänger: Gemeinde Auengrund

    IBAN: DE57 8405 4040 1120 9001 70

    BIC: HELADEF1HIL

    Formulare

    Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Einzelanzeige)
    Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Daueranzeige)

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Ist die jeweilige Friedhofssatzung.

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG i.V.m. §§ 68ff VwGO.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gärtner, Bildhauer, Grabmal verändern, Bestattungsunternehmen, Steinmetz, Grabmal errichten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de