Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)

    Für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen oder diese anzeigen.

    Beschreibung

    Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst - Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)

    ID: L100038_212949122

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2022 (von: system)

    Technisch geändert am 17.04.2023 (von: Uhlich, Ina)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger. Bei kommunalen Friedhöfen sind die jeweiligen Verwaltungen in den Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden sowie in den Städten und Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Sömmerda

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 3-4

    99610 Sömmerda

    Parkplatz: hinter dem Rathaus / Obermarkt
    Anzahl: 15
    Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Poststraße 1

    99610 Sömmerda

    Parkplatz: hinter dem Rathaus / Obermarkt
    Anzahl: 15
    Gebühren: ja

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03634 3500

    Fax: 03634 621477

    E-Mail: buergerservice@stadtsoemmerda.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Lastschriftverfahren, Bargeldlose Zahlung, Überweisung, Bargeldzahlung

    Formulare

    Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Daueranzeige)
    Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Einzelanzeige)

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Ist die jeweilige Friedhofssatzung.

    Rechtsbehelf

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)