Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)
Für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen oder diese anzeigen.
Beschreibung
Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger. Bei kommunalen Friedhöfen sind die jeweiligen Verwaltungen in den Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden sowie in den Städten und Gemeinden zuständig.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Greußen - Sachbereich Hauptverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Bahnhofstraße 13 A
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Bahnhofstraße 13 A
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr Sie können gern auch außerhalb der Öffnungszeiten Termine vereinbaren.
Kontakt
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.1.2 Sachgebiet Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Markt 8
99706 Sondershausen
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo., Mi., Fr. nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Formulare
Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Daueranzeige)
Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Einzelanzeige)
Verwaltungsgemeinschaft Greußen - Sachbereich Bauwesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Bahnhofstraße 13 A
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Bahnhofstraße 13 A
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr Sie können gern auch außerhalb der Öffnungszeiten Termine vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03636 7622-74
Formulare
Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Daueranzeige)
Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Einzelanzeige)
Rechtsgrundlage(n)
Ist die jeweilige Friedhofssatzung.
Hinweise für Westgreußen: Friedhofssatzung der Gemeinde Westgreußen
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG i.V.m. §§ 68ff VwGO.
- § 79 ThürVwVfG - Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte | Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
- § 68 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Hinweise für Westgreußen: Friedhofssatzung der Gemeinde Westgreußen
In der Entscheidung der Verwaltungsbehörde wird auf den statthaften Rechtsbehelf verwiesen.
In der Entscheidung der Verwaltungsbehörde wird auf den statthaften Rechtsbehelf verwiesen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.02.2016