Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)

    Für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen oder diese anzeigen.

    Beschreibung

    Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949122

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger. Bei kommunalen Friedhöfen sind die jeweiligen Verwaltungen in den Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden sowie in den Städten und Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Dermbach - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinter dem Schloß 1

    36466 Dermbach

    Parkplätze

    • Parkplatz: Am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 26  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Geisaer Straße, Dermbach
      Linie:
      • Bus: Linienbus

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnertsag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 036964 8855

    Telefon Festnetz: 036964 8850

    E-Mail: bau@vgs-dermbach.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    VG Dermbach

    Empfänger: VG Dermbach

    IBAN: DE21 5306 1230 0005 8267 12

    BIC: GENODEF1HUE

    Formulare

    Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Einzelanzeige)
    Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Daueranzeige)

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Ist die jeweilige Friedhofssatzung.

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG i.V.m. §§ 68ff VwGO.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gärtner, Bildhauer, Grabmal verändern, Bestattungsunternehmen, Steinmetz, Grabmal errichten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de