Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)
Für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen oder diese anzeigen.
Beschreibung
Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger. Bei kommunalen Friedhöfen sind die jeweiligen Verwaltungen in den Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden sowie in den Städten und Gemeinden zuständig.
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Eichsfeld-Wipperaue
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
MO 09:00-12:00 + 14:00-16:00 Uhr DI 09:00-12:00 + 14:00-18:00 Uhr MI - DO 09:00-12:00 + 14:00-16:00 Uhr FR 09:00-12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten
Kontakt
Formulare
Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Daueranzeige)
Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Einzelanzeige)
Rechtsgrundlage(n)
Ist die jeweilige Friedhofssatzung.
Hinweise für Haynrode: Friedhofssatzung Haynrode
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG i.V.m. §§ 68ff VwGO.
- § 79 ThürVwVfG - Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte | Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
- § 68 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
Hinweise für Haynrode: Friedhofssatzung Haynrode
Die Genehmigung erfolgt mit Bescheid. Die Einlegung eines Widerspruchs ist möglich.
Die Genehmigung erfolgt mit Bescheid. Die Einlegung eines Widerspruchs ist möglich.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.02.2016