Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)

    Für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen oder diese anzeigen.

    Beschreibung

    Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.

    Online-Dienst

    Anzeige gewerblicher Tätigkeit auf den städtischen Friedhöfen und Einfahrerlaubnis

    ID: L100038_213570746

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger. Bei kommunalen Friedhöfen sind die jeweiligen Verwaltungen in den Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden sowie in den Städten und Gemeinden zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Friedhof/Bestattung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Hausanschrift

    Berkaer Straße 4a

    99425 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Berkaer Straße am Hauptfriedhof
      Anzahl: 220  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Friedhof
      Linie:
      • Bus: Friedhof

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:30 - 17:00 Uhr (Winterzeit) 13:30 - 18:00 Uhr (Sommerzeit) Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03643 762-744

    Telefon Festnetz: 03643 762-740

    E-Mail: friedhof@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    • Frau S. Oppermann

      Telefon Festnetz: +49 3643 762-742

    • Frau M. Schmidt

      Telefon Festnetz: +49 3643 762-740

    • Herr D. Eichholtz

      Telefon Festnetz: 03643 762-743

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Ist die jeweilige Friedhofssatzung.

    Rechtsbehelf

    Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG i.V.m. §§ 68ff VwGO.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Steinmetz, Bildhauer, Gärtner, Grabmal errichten, Bestattungsunternehmen, Grabmal verändern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de