Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)
Für gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof müssen Sie vorher eine Erlaubnis beantragen oder diese anzeigen.
Beschreibung
Die Ausübung der Tätigkeit auf einem Friedhof als Steinmetz, Gärtner, Bestatter oder sonstiger Gewerbetreibender kann der jeweilige Friedhofsträger in einer Friedhofsordnung regeln. Daraus kann sich eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht ergeben.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Antrag/Anzeige auf Zulassung zu Arbeiten auf dem Friedhof (für Gewerbetreibende)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger. Bei kommunalen Friedhöfen sind die jeweiligen Verwaltungen in den Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden sowie in den Städten und Gemeinden zuständig.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Abteilung Grünflächen/ Friedhöfe
Aktuelles
Die kommunalen Friedhöfe von Suhl werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grabmalen, die Pflege der Friedhöfe, sowie den Betrieb der Trauerhallen und Friedhofskapellen. Friedhöfe sind nicht nur die letzte Ruhestätte des Menschen, sondern auch bedeutende Grünanlagen, die es zu erhalten gilt. Eine große Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tragen dafür Sorge, dass die Bestattungen reibungslos ablaufen, Anträge fristgerecht bearbeitet werden und die Friedhöfe stets gepflegt sind. Beigesetzt werden sowohl Särge als auch Urnen. Von Reihengrabstellen über Urnengräber bis hin zu Familiengrabanlagen steht Angehörigen eine große Auswahl an Bestattungsarten und -orten auf den Friedhöfen in Suhl frei: Hauptfriedhof Suhl mit Hallen Friedhof Albrechts mit Halle Friedhof Dietzhausen Friedhof Heidersbach Friedhof Mäbendorf (kommunaler Teil) Friedhof Vesser Friedhof Wichtshausen Friedhof Gehlberg Jüdische Friedhöfe in Suhl und im Ortsteil Heinrichs Die Friedhöfe sind regelmäßig für den allgemeinen Besuch geöffnet. Soweit Öffnungszeiten festgelegt sind, werden diese durch Hinweistafeln an den Eingängen bekanntgegeben.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Standort: Neues Rathaus und Gutenbergstraße 4 Montag 8:00 - 13:00 Uhr Dienstag 8:00 - 17:00 Uhr Mittwoch Schließtag Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 13:00 Uhr Standort: Recyclinghof "Fröhlicher Mann" Montag geschlossen Dienstag 9:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 17:00 Uhr Freitag 9:00 - 17:00 Uhr Samstag 8:00 - 13:00 Uhr Standort: Friedhof Montag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch Schließtag Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742444(Abt.-Leiter Grünflächen/Friedhöfe)
Telefon Festnetz: 03681 742606(SB Grünanlagenpflege und -unterhaltung)
Telefon Festnetz: 03681 742451(SB Grünflächenplanung u. -gestaltung)
Telefon Festnetz: 03681 721038(ltd. SB Friedhofsverwaltung)
Fax: 03681 744-140
E-Mail: info@ebkds.de
Formulare
Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Daueranzeige)
Anzeige der gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof (Einzelanzeige)
Rechtsgrundlage(n)
Ist die jeweilige Friedhofssatzung.
Rechtsbehelf
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG i.V.m. §§ 68ff VwGO.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 22.02.2016