Weiterbildungsstätte Anerkennung für Pflegeberufe

    Weiterbildungsstätten zur Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens

    Wenn Sie eine Weiterbildungsstätte für in Thüringen geregelte Weiterbildungen in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens betreiben möchten, dann müssen Sie diese von der zuständigen Stelle anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Für das Betreiben einer Weiterbildungsstätte für in Thüringen geregelte Weiterbildungen in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Weiterbildungsstätte beim Thüringer Landesverwaltungsamt stellen. Die Anerkennung richtet sich nach dem Thüringer Gesetz über die Weiterbildung in den Fachberufen des Gesundheits- und Sozialwesens und der dazu ergangenen Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Pflegefachberufen.

    Online-Dienst

    Thüringer Online-Dienst

    ID: L100038_212949121

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

    Frau Annett Hausmann
    E-Mail: Annett.Hausmann@tlvwa.thueringen.de
    Telefon: (0361) 3773-7024

    Ansprechpartner

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt - Referat 720

    Adresse

    Postanschrift

    Jorge-Semprún-Platz 4

    99423 Weimar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 361 57332-1356

    E-Mail: kati.straesser@tlvwa.thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Pflegefachkraft in der Palliativversorgung
    Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Pflegefachkraft in der Palliativversorgung
    Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI
    Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI
    Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Leitenden Pflegefachkraft eines Bereichs im Krankenhaus und anderen pflegerischen Versorgungsbereichen
    Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Leitenden Pflegefachkraft eines Bereichs im Krankenhaus und anderen pflegerischen Versorgungsbereichen
    Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter
    Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter
    Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Hygienefachkraft
    Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Hygienefachkraft
    Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur / zum Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen
    Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur / zum Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen
    Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Fachpflegekraft für Geriatrie und Gerontopsychiatrie
    Erhebungsbogen zum Antrag auf Anerkennung als Weiterbildungsstätte für die Weiterbildung zur Fachpflegekraft für Geriatrie und Gerontopsychiatrie

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Anerkennung
    • Erhebungsbogen

    Formulare

    Sie können Ihren Antrag auch elektronisch über einen einheitlichen Ansprechpartner stellen.

    Voraussetzungen

    Personelle Anforderungen:

    • Leitung der Weiterbildungsstätte durch eine hauptamtlich tätige Lehrkraft, die eine pädagogische oder pflegepädagogische Hochschul-, Fachhochschul- oder Fachschulausbildung oder ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium der Pflegewissenschaft oder des Pflegemanagements erfolgreich absolviert hat,
    • ausreichende Anzahl an fachlich und pädagogisch geeigneten haupt- und nebenamtlich tätigen Lehrkräften,
    • Leitung der Fachweiterbildung zur ,,Hygienefachkraft" und zum ,,Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen" im Kollegium mit mindestens einem nebenamtlich tätigen Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin oder einem nebenamtlich tätigen Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie und mindestens einer hauptamtlich tätigen weitergebildeten Hygienefachkraft oder eines Hygienebeauftragten mit der Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung ,,Praxisanleiter".

    Räumliche und sächliche Voraussetzungen:

    • ausreichende Anzahl von geeigneten zweckdienlichen Räumen mit den erforderlichen Einrichtungen,
    • Räume für Unterrichtsmittel,
    • geeignete Medien und Lehrmaterialien,
    • erforderliche Arbeitshilfen,
    • für die Weiterbildung zur ,,Pflegefachkraft in der Palliativversorgung" ausreichend geeignete Rückzugsmöglichkeiten für die Weiterbildungsteilnehmer,
    • eine Bibliothek,
    • Sanitäranlagen.

    Inhaltliche Anforderungen:

    • Vorlage von Lehrplänen über den theoretischen und den praktischen Teil der Weiterbildung entsprechend der in Anlage 5 der Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Pflegefachberufen aufgezeigten Themenbereiche der Module
    • Planung von Praktika in Form von Lehrplänen,
    • vertragliche Sicherstellung der praktischen Weiterbildung mit geeigneten Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung wird auf Antrag für einen oder mehrere bestimmte in Thüringen geregelte Weiterbildungsbereiche erteilt. Geregelte Weiterbildungen sind:

    • Weiterbildung zum ,,Praxisanleiter"
    • Weiterbildung zur ,,Verantwortlichen Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI"
    • Weiterbildung zur ,,Leitenden Pflegefachkraft eines Bereichs im Krankenhaus und anderen pflegerischen Versorgungsbereichen"
    • Weiterbildung zur ,,Fachpflegekraft für Geriatrie und Gerontopsychiatrie"
    • Weiterbildung zur ,,Hygienefachkraft"
    • Weiterbildung zum ,,Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen"
    • Weiterbildung zur ,,Pflegefachkraft in der Palliativversorgung"

    Für die Anerkennung müssen bestimmte personelle, räumliche und sachliche Mindesterfordernisse erfüllt sein.

    Fristen

    Die Beantragung ist an keine Frist gebunden.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate

    3 Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 2 ThürBestG i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)

    3 Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 2 ThürBestG i.V.m. § 42 a ThürVwVfG)

    Kosten

    50,00 bis 150,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle an der Weiterbildungsstätte tätigen Lehrkräfte haben sich nachweislich jährlich 40 Unterrichtsstunden beruflich fortzubilden.
    Jeder Wechsel in der Leitung oder im hauptamtlichen Lehrpersonal der Weiterbildungsstätte ist der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 16.12.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gesundheitswesen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de