Geflügelpest öffentliche Bekanntmachung

    Vogelgrippe

    Der Fund von toten Vögeln bzw. beim Verdacht auf Vogelgrippe in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, muss die zuständige Behörde informiert werden.

    Beschreibung

    Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Der offizielle Name lautet daher "Geflügelpest".

    Es gibt verschiedene Typen dieser Erkrankung, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind; z. B. die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.

    Seit dem ersten Vogelgrippefall bei Wildvögeln in Deutschland gelten bundesweit verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.

    Verhalten beim Auffinden von verendeten Vögeln:

    • Tier nicht anfassen
    • ggf. Stelle sichern, damit z.B. keine Kinder mit den toten Vögeln spielen
    • Information des für Ihren Wohnort zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises/kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Gotha - Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz; Tierarzneimittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenallee 31

    99867 Gotha

    Zugang über Hohe Straße

    Hausanschrift

    18.März-Str. 50

    99867 Gotha

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten im Jugendamt, im Sozialamt, in der Kfz-Zulassungsbehörde und in der Bargeldkasse der Kreiskasse Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 05.06.2008

    Technisch geändert am 20.02.2013

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen sowie die aktuellen rechtlichen Grundlagen finden Sie unter folgenden Links.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 11.06.2009

    Technisch geändert am 19.12.2024

    Stichwörter

    Verendete Vögel, Geflügel, H5N8, H5, Geflügelpest, Vogelgrippe, Geflügelhalter, H7, Aviäre Influenza

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024