Landratsamt Gotha - Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz; Tierarzneimittelüberwachung
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Anzahl: 0 Gebühren: nein
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Kontakt
Zuständigkeit für
Kreis Gotha (Thüringen)
- Behördlicher Sachkundenachweis zum Betäuben oder Töten von Wirbeltieren erhalten
- Hunde: Gewerbsmäßige Haltung - Erlaubnis
- Tiere: Erlaubnis für gewerbsmäßige Zucht, Haltung, Handel und weitere Tätigkeiten
- Tierschlachtung: Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen
- Tierschutz
- Tierseuchen
- Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
- Vogelgrippe