Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Diese müssen Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen eine neue Eheurkunde, dann können Sie diese beantragen. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen vor und nach der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister § 62 Personenstandsgesetz

    ID: L100038_218203184

    Beschreibung

    Eine Urkunde aus dem Eheregister kann nur von der eingetragenen Person beantragt werden sowie von seinem Ehegatten, seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Die Benutzung des Eheregisters ist auch bei berechtigtem Interesse zugelassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligter sind die beiden Ehegatten. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beträgt sie EUR 10,–. Benötigen Sie mehr als ein Exemplar derselben Urkunde, kostet jedes weitere Stück EUR 10,–. Von der Gebühr befreit sind Urkunden, die für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung oder zur Beantragung von Sozialhilfe oder von Ausbildungszulagen benötigt werden. Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 07.11.2023 (von: FJD VHK, Webservice)

    Technisch geändert am 07.11.2023 (von: FJD VHK, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Die Eheurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dem die Eheschließung beurkundet wurde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Schmölln - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    04626 Schmölln

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze (gebührenfrei)
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplätze (gebührenfrei)
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Markt

    Bus: Stadtlinie R

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE91 8306 5408 0000 0630 10

    BIC: GENODEF1SLR

    Bankinstitut: VR-Bank Altenburger Land eG

    Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    Empfänger: Gemeinde Dobitschen (als erfüllende Gemeinde)

    IBAN: DE34 8305 0200 1314 0000 78

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Stadtverwaltung Schmölln

    Empfänger: Stadtverwaltung Schmölln

    IBAN: DE48 8305 0200 1301 0039 60

    BIC: HELADEF1ALT

    Bankinstitut: Sparkasse Altenburger Land

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 16.10.2008 (von: Carmen Herbig)

    Technisch geändert am 01.03.2024 (von: Seidemann, Hannes)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
      • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Sofern das zuständige Standesamt einen Online-Dienst zur Beantragung einer Eheurkunde anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag einreichen.

    Kosten

    Eine Eheurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 13.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)