Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen eine neue Eheurkunde, dann können Sie diese beantragen. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen vor und nach der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale Eheurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister § 62 Personenstandsgesetz

    ID: L100038_212729513

    Beschreibung

    Beschleunigen Sie Ihre Antragstellung und sparen Sie sich den Weg zum Standesamt! Nutzen Sie das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) zur Beantragung Ihrer Urkundenanforderung aus dem Eheregister.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Eheurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dem die Eheschließung beurkundet wurde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Meiningen - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1

    98617 Meiningen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Zentrum WEST
      Anzahl: 170  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 9  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Reithalle
      Anzahl: 35  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Reithalle Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Marstall
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zentrum WEST Ladestation für Elektrofahrzeuge
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schlossplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Reithalle
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 454-541(Leitung Standesamt)

    Telefon Festnetz: 03693 454-545(Bürgerbüro)

    Telefon Festnetz: 03693 454-544(Sachbearbeitung Standesamt)

    Telefon Festnetz: 03693 454-151(Sekretariat Geschäftsbereich Bürgerdienste)

    Telefon Festnetz: 03693 454-542(Sachbearbeitung Standesamt)

    Telefon Festnetz: 03693 454-543(Sachbearbeitung Standesamt)

    E-Mail: buergerbuero@meiningen.de

    E-Mail: buergerdienste@meiningen.de

    E-Mail: standesamt@meiningen.de

    Internet

    Formulare

    Eheurkunde beantragen
    Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
      • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Kosten

    Eine Eheurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 06.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Heiratsurkunde, Heirat, Trauung, Hochzeit, Ausstellung einer Eheurkunde, Ehe, Eheurkunde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de