Eheurkunde beantragen
Sie benötigen eine Eheurkunde? Diese müssen Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Haben Sie geheiratet und benötigen eine neue Eheurkunde, dann können Sie diese beantragen. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen vor und nach der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Hinweise für Niederorschel: Eheurkunde Ausstellung
Wofür wird eine Eheurkunde u.a. benötigt?
- Vorlage beim Finanzamt
- Namensänderung bei Versicherungen und Geldinstituten
- Bestätigung über mögliche Auflösung der Ehe (Scheidung oder der Tod eines Ehegatten)
Wer kann eine Eheurkunde beantragen?
- die Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- Vorfahren, Ehegatten oder Abkömmlinge der Person
- Andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können
Mindestalter der Antragsberechtigten: 16 Jahre
Voraussetzung zur Ausstellung:
- standesamtliche Eheschließung in einem der nachstehenden Ereignisorte und Zeiträume:
- Deuna von 1875 bis 1981
- Gerterode von 1874 bis 1965
- Kleinbartloff von 1875 bis 1965
- Niederorschel von 1875 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
- Rüdigershagen von 1874 bis 1965
- Zaunröden von 1875 bis August 1885
Hinweis: Für Eheurkunden, die vor 1874 geschlossen wurden, wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarramt.
Bei Beurkundungen für den Ortsteil Hausen wenden Sie sich bitte an das Beurkundungsstandesamt.
Im Zeitraum Januar 1986 bis Dezember 1995 gab es in Niederorschel kein Standesamt. Bitte wenden Sie sich für Beurkundungen in diesem Zeitraum an das zuständige Beurkundungsstandesamt.
Nach Ablauf der Fortführungsfristen gem. § 5 Abs. 5 PStG (hier 80 Jahre) können aus dem vorhandenen Eheregister nur noch beglaubigte Archivkopien angefertigt werden. Eheurkunden werden dann nicht mehr ausgestellt.
Wofür wird eine Eheurkunde u.a. benötigt?
- Vorlage beim Finanzamt
- Namensänderung bei Versicherungen und Geldinstituten
- Bestätigung über mögliche Auflösung der Ehe (Scheidung oder der Tod eines Ehegatten)
Wer kann eine Eheurkunde beantragen?
- die Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- Vorfahren, Ehegatten oder Abkömmlinge der Person
- Andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können
Mindestalter der Antragsberechtigten: 16 Jahre
Voraussetzung zur Ausstellung:
- standesamtliche Eheschließung in einem der nachstehenden Ereignisorte und Zeiträume:
- Deuna von 1875 bis 1981
- Gerterode von 1874 bis 1965
- Kleinbartloff von 1875 bis 1965
- Niederorschel von 1875 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
- Rüdigershagen von 1874 bis 1965
- Zaunröden von 1875 bis August 1885
Hinweis: Für Eheurkunden, die vor 1874 geschlossen wurden, wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarramt.
Bei Beurkundungen für den Ortsteil Hausen wenden Sie sich bitte an das Beurkundungsstandesamt.
Im Zeitraum Januar 1986 bis Dezember 1995 gab es in Niederorschel kein Standesamt. Bitte wenden Sie sich für Beurkundungen in diesem Zeitraum an das zuständige Beurkundungsstandesamt.
Nach Ablauf der Fortführungsfristen gem. § 5 Abs. 5 PStG (hier 80 Jahre) können aus dem vorhandenen Eheregister nur noch beglaubigte Archivkopien angefertigt werden. Eheurkunden werden dann nicht mehr ausgestellt.
Online-Dienst
Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister § 62 Personenstandsgesetz
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Eheurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dem die Eheschließung beurkundet wurde.
Ansprechpartner
Gemeinde Niederorschel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr  
Kontakt
Telefon Festnetz: 036076 557-0
Fax: 036076 557-80
E-Mail: gemeinde@niederorschel.de
De-Mail: vg@eichsfelder-kessel.de-mail.de
Formulare
Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern der Ehegatten.
- Sie sind Kind der Ehegatten.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Sofern das zuständige Standesamt einen Online-Dienst zur Beantragung einer Eheurkunde anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag einreichen.
Kosten
Eine Eheurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 13.11.2024