Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Diese müssen Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen eine neue Eheurkunde, dann können Sie diese beantragen. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen vor und nach der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Niederorschel: Eheurkunde Ausstellung

    Wofür wird eine Eheurkunde u.a. benötigt?
    - Vorlage beim Finanzamt
    - Namensänderung bei Versicherungen und Geldinstituten
    - Bestätigung über mögliche Auflösung der Ehe (Scheidung oder der Tod eines Ehegatten)

    Wer kann eine Eheurkunde beantragen?
    - die Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    - Vorfahren, Ehegatten oder Abkömmlinge der Person
    - Andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können
    Mindestalter der Antragsberechtigten: 16 Jahre

    Voraussetzung zur Ausstellung:
    - standesamtliche Eheschließung in einem der nachstehenden Ereignisorte und Zeiträume:
      - Deuna                                            von 1875 bis 1981
      - Gerterode                                       von 1874 bis 1965
      - Kleinbartloff                                    von 1875 bis 1965
      - Niederorschel                                 von 1875 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Rüdigershagen                               von 1874 bis 1965
      - Zaunröden                                      von 1875 bis August 1885

    Hinweis: Für Eheurkunden, die vor 1874 geschlossen wurden, wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarramt. 

    Bei Beurkundungen für den Ortsteil Hausen wenden Sie sich bitte an das Beurkundungsstandesamt.

    Im Zeitraum Januar 1986 bis Dezember 1995 gab es in Niederorschel kein Standesamt. Bitte wenden Sie sich für Beurkundungen in diesem Zeitraum an das zuständige Beurkundungsstandesamt. 

    Nach Ablauf der Fortführungsfristen gem. § 5 Abs. 5 PStG (hier 80 Jahre) können aus dem vorhandenen Eheregister nur noch beglaubigte Archivkopien angefertigt werden. Eheurkunden werden dann nicht mehr ausgestellt.
     

    Wofür wird eine Eheurkunde u.a. benötigt?
    - Vorlage beim Finanzamt
    - Namensänderung bei Versicherungen und Geldinstituten
    - Bestätigung über mögliche Auflösung der Ehe (Scheidung oder der Tod eines Ehegatten)

    Wer kann eine Eheurkunde beantragen?
    - die Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    - Vorfahren, Ehegatten oder Abkömmlinge der Person
    - Andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können
    Mindestalter der Antragsberechtigten: 16 Jahre

    Voraussetzung zur Ausstellung:
    - standesamtliche Eheschließung in einem der nachstehenden Ereignisorte und Zeiträume:
      - Deuna                                            von 1875 bis 1981
      - Gerterode                                       von 1874 bis 1965
      - Kleinbartloff                                    von 1875 bis 1965
      - Niederorschel                                 von 1875 bis 31.12.1985 / ab 01.01.1996
      - Rüdigershagen                               von 1874 bis 1965
      - Zaunröden                                      von 1875 bis August 1885

    Hinweis: Für Eheurkunden, die vor 1874 geschlossen wurden, wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarramt. 

    Bei Beurkundungen für den Ortsteil Hausen wenden Sie sich bitte an das Beurkundungsstandesamt.

    Im Zeitraum Januar 1986 bis Dezember 1995 gab es in Niederorschel kein Standesamt. Bitte wenden Sie sich für Beurkundungen in diesem Zeitraum an das zuständige Beurkundungsstandesamt. 

    Nach Ablauf der Fortführungsfristen gem. § 5 Abs. 5 PStG (hier 80 Jahre) können aus dem vorhandenen Eheregister nur noch beglaubigte Archivkopien angefertigt werden. Eheurkunden werden dann nicht mehr ausgestellt.
     

    Online-Dienst

    Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister § 62 Personenstandsgesetz

    ID: L100038_213008972

    Beschreibung

    Eine Urkunde aus dem Eheregister kann nur von der eingetragenen Person beantragt werden sowie von seinem Ehegatten, seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Die Benutzung des Eheregisters ist auch bei berechtigtem Interesse zugelassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligter sind die beiden Ehegatten. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beträgt sie EUR 10,–. Benötigen Sie mehr als ein Exemplar derselben Urkunde, kostet jedes weitere Stück EUR 10,–. Von der Gebühr befreit sind Urkunden, die für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung oder zur Beantragung von Sozialhilfe oder von Ausbildungszulagen benötigt werden. Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

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    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2022 (von: FJD VHK, Webservice)

    Technisch geändert am 04.08.2022 (von: FJD VHK, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Die Eheurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dem die Eheschließung beurkundet wurde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Niederorschel

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergstraße 51

    37355 Niederorschel

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Mi. 09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr Fr. 09:00 - 12:00 Uhr  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 036076 557-0

    Fax: 036076 557-80

    E-Mail: gemeinde@niederorschel.de

    De-Mail: vg@eichsfelder-kessel.de-mail.de

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Thüringen)

    Version

    Technisch erstellt am 30.03.2007 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
      • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Sofern das zuständige Standesamt einen Online-Dienst zur Beantragung einer Eheurkunde anbietet, können Sie darüber Ihren Antrag einreichen.

    Kosten

    Eine Eheurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 13.11.2024

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)