Eheurkunde AusstellungOnline erledigen

    Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen eine neue Eheurkunde, dann können Sie diese beantragen. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen vor und nach der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale Eheurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Eheurkunde anfordern

    ID: L100038_213318380

    Beschreibung

    Eine Urkunde aus dem Eheregister kann nur von der eingetragenen Person beantragt werden sowie von seinem Ehegatten, seinen Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf eine Urkunde, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Die Benutzung des Eheregisters ist auch bei berechtigtem Interesse zugelassen, wenn seit dem Tod des zuletzt verstorbenen Beteiligten 30 Jahre vergangen sind. Beteiligter sind die beiden Ehegatten. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen. Für die Ausstellung einer Urkunde verlangt der Standesbeamte eine Gebühr. Für eine Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister beträgt sie EUR 10,-. Benötigen Sie mehr als ein Exemplar derselben Urkunde, kostet jedes weitere Stück EUR 10,-. Von der Gebühr befreit sind Urkunden, die für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung oder zur Beantragung von Sozialhilfe oder von Ausbildungszulagen benötigt werden. Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Eheurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dem die Eheschließung beurkundet wurde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Standesamt

    Beschreibung

    Bis auf Weiteres können alle Vorsprachen im Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Hausanschrift

    Markt 1

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Herderplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Graben
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Goetheplatz/Zentrum
      Linie:
      • Bus: Goetheplatz/Zentrum

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Bis auf Weiteres können alle Vorsprachen im Standesamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

    Kontakt

    Fax: 03643 762-640

    Telefon Festnetz: 03643 762-636

    E-Mail: standesamt@stadtweimar.de

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
      • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Kosten

    Eine Eheurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 06.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Trauung, Heiratsurkunde, Ehe, Eheurkunde, Hochzeit, Ausstellung einer Eheurkunde, Heirat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English