Eheurkunde AusstellungOnline erledigen

    Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Diese müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen eine neue Eheurkunde, dann können Sie diese beantragen. Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen vor und nach der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale Eheurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienst

    Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister JENA § 62 Personenstandsgesetz

    ID: L100038_219527424

    Beschreibung

    **Die Ausstellung einer Urkunde aus dem *Eheregister JENA* beantragen können:** - beurkundete Personen (einer der Eheleute) - Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind) - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen - Personen, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und die zuletzt beteiligte Person mehr als 30 Jahre verstorben ist (Beteiligte sind die Ehegatten) - Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein **Gebühr:** - Kosten für eine Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift bzw. Auszug aus dem Eheregister betragen 10,00 Euro pro Urkunde - zahlbar mit ***Kredikarte*** oder ***giropay*** - gebührenfrei: Urkunden für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung (Nachweis erforderlich) *HINWEIS:* Eheregister werden 80 Jahre geführt und können nur für diesen Zeitraum im Standesamt Jena beantragt werden. (Bsp: 2023 - 80 Jahre = 1943, d.h. Ehen vor 1943 finden Sie über das Stadtarchiv Jena) ***Für Ihre persönliche Identifikation fügen Sie bitte ein Foto/eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.***

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Eheurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dem die Eheschließung beurkundet wurde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Jena - Team Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    07743 Jena

    2. Obergeschoss

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3641 49-3470

    E-Mail: standesamt@jena.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Vertreters
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
      • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde in der Regel persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

    Kosten

    Eine Eheurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 06.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Trauung, Heiratsurkunde, Ehe, Eheurkunde, Hochzeit, Ausstellung einer Eheurkunde, Heirat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English