Anzeige eines Sterbefalls

    Sterbefall - anzeigen

    Sie sind verpflichtet den Tod eines Menschen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen, wenn dies weder durch eine Einrichtung noch das Bestattungsunternehmen geschehen ist.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist.

    Anzeigepflichtige

    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3. jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Ist mit der Anzeige ein bei einer Handwerkskammer oder Industrie- und Handwerkskammer registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt, kann dieses die Anzeige erstatten.)

    Online-Dienst

    Sterbefall - anzeigen

    ID: L100038_214404139

    Beschreibung

    Sie sind verpflichtet den Tod eines Menschen beim zuständigen Standesamt anzuzeigen, wenn dies weder durch eine Einrichtung noch das Bestattungsunternehmen geschehen ist.

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    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2022 (von: FJD VHK, Webservice)

    Technisch geändert am 15.12.2022 (von: FJD VHK, Webservice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neustadt an der Orla - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    07806 Neustadt an der Orla

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Ausschließlich nach Terminvereinbarung: Montag 07:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: jeden 2. Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2008 (von: Yvonne Jackel)

    Technisch geändert am 18.03.2024 (von: Krüger, Heike)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009 (von: Katja Rose)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)