Wahlhelfer werden
Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienst
Wahlhelfer
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Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neustadt an der Orla - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Ausschließlich nach Terminvereinbarung: Montag 07:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: jeden 2. Samstag im Monat von 09:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: meldeamt@neustadtanderorla.de
Internet
Formulare
Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung / Antrag für die Veranstaltung einer öffentlichen Vergnügung... - (Thüringen)
Stichwörter
Ordnungsamt
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022
Stichwörter
Wahlhandlung, Beisitzer, Wahlvorstand, Wahlvorsteher, Beisitzerin, Wahlvorsteherin, Wahlergebnis, Wahlbezirk