Wahlhelfer werden
Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Online-Dienst
Wahlhelfer werden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Sondershausen - Fachbereich 1 - Zentrale Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Am Schwan
Anzahl: 3
Parkplatz: Am Schwan
Anzahl: 15
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkplatz Carl-Schroeder-Str.
Anzahl: 6
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr   13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr   13:00 - 15:00 Uhr Freitag         09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022