Wahlhelfer Verpflichtung

    Wahlhelfer werden

    Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

    Beschreibung

    Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:

    Online-Dienst

    Wahlhelfer werden

    ID: L100038_219243199

    Beschreibung

    Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

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    Version

    Technisch erstellt am 25.01.2024

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Zuständigkeit

    Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Sondershausen - Fachbereich 1 - Zentrale Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    99706 Sondershausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr   13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr   13:00 - 15:00 Uhr Freitag         09:00 - 12:00 Uhr ; Dienstag      09:00 - 12:00 Uhr   13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr   13:00 - 15:00 Uhr Freitag         09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 622-111

    Fax: 03632 622-120

    E-Mail: verwaltungsleitung@sondershausen.de

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2009

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 29.05.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlhandlung, Beisitzer, Wahlvorstand, Wahlvorsteher, Beisitzerin, Wahlvorsteherin, Wahlergebnis, Wahlbezirk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024