Landtagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Wenn Sie zur Landtagswahl antreten möchten, dann benötigen Sie eine Wählbarkeitsbescheinigung.

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Meuselwitz - Bürgerbüro / Meldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Neugasse 1/3

    04610 Meuselwitz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Gegenwärtig können die Anliegen der Bürger während der regulären Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden. Die Mitarbeiterinnen der Meldestelle sind zur Abstimmung eines Termins telefonisch unter 03448 751473, 2498 oder per Mail erreichbar. Um Beachtung der Hinweise am Eingang wird gebeten. So ist der Aufenthalt nur für 2 Besucher gleichzeitig gestattet (Ausnahme: Personen, die im selben Haushalt leben). Außerdem ist auf die Abstandsregelung zu achten. Das Tragen einer privaten Maske ist Bedingung für das Betreten des Gebäudes. Zur Desinfektion stehen am Eingangsbereich Desinfektionsmittel zur Verfügung. Bei vorhanden Krankheitssymptomen ist das Betreten des Gebäudes nicht gestattet. Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch nur nach Terminvereinbarung Donnerstag geschlossen Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03448 751473

    Telefon Festnetz: 03448 751473

    E-Mail: einwohnermeldeamt@meuselwitz.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 28.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wählerverzeichnis, Wahl, Wahlen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de