Sperrmüll Entsorgung

    Sperrmüll - Entsorgung

    Sperrmüll wird wegen seiner Sperrigkeit getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt.

    Beschreibung

    Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit, Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden. Sperrmüll gehört trotzdem zu den Haushaltsabfällen und ist wie Haushaltsabfall zu entsorgen.

    Hinweise für Sömmerda: Abholung

    Die Abholung von 3 m³ Sperrmüll kann einmal oder zweimal zu je 1,5 m³ im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

    Online-Dienst

    Sperrmüll - Entsorgung

    ID: L100038_222532524

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Thüringen die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten (in den Landkreisen mit den kreisangehörigen Gemeinden) für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen.

    Nähere Auskünfte erteilt die untere Abfallbehörde in den Landkreisen und kreisfreien Städten oder auch die jeweilige Gemeinde.

    Hinweise für Sömmerda: Abholung

    Die Aufgabe wurde an die Umweltdienst Sömmerda GmbH übertragen.

    Ansprechpartner

    Umweltdienst Sömmerda GmbH - Michelshöhe - Abfallwirtschaftszentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Michelshöhe

    99610 Sömmerda

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr, 07:00 - 17:30 Uhr (nur von März bis November) Freitag 07:00 - 16:00 Uhr Samstag 07:30 - 12:30 Uhr (nur von März bis November)

    Kontakt

    Fax: +49 3634 603313

    Telefon Festnetz: +49 3634 610601

    E-Mail: sperrmuell@udsgmbh.com

    Internet

    Formulare

    Anmeldung Sperrmüll / Schrott zur Abholung

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sömmerda: Abholung

    Bei Abholung: gelbe Doppelkarte oder Formular
    Bei Selbstanlieferung: gelbe Doppelkarte

    Formulare

    Hinweise für Sömmerda: Abholung

    Die Anmeldung von Sperrmüll und Schrott zur Abholung können Sie unter Verwendung unseres PDF-Formulars per E-Mail vornehmen. Senden Sie das ausgefüllte Formular bitte an sperrmuell@udsgmbh.com
    Alternativ können Sie die ausgefüllte gelbe Doppelkarte an die Umweltdienst Sömmerda GmbH, Einsatzleitung, An der Chaussee 1, 99610 Sprötau senden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sömmerda: Abholung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sömmerda: Abholung

    Der Sperrmüll kann nach vorheriger Anmeldung abgeholt werden. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte die gelbe Doppelkarte oder Anmeldeformular. Der Termin zur Abholung wird Ihnen schriftlich bzw. per E-Mail mitgeteilt. Bitte stellen Sie den Sperrmüll (max. 70 kg pro Stück) frühestens am Abend vor der Abholung bereit.
    Weiterhin besteht die Möglichkeit der Selbstanlieferung zur Annahmestelle. Dazu legen Sie bitte die ausgefüllte gelbe Doppelkarte vor.

    Kosten

    Hinweise für Sömmerda: Abholung

    Die Abholung erfolgt für jeden Haushalt bis zu 3 m³ Schrott/Sperrmüll im Jahr kostenlos. Darüber hinaus richten sich die Kosten nach der Abfallgebührensatzung des Landkreises Sömmerda.

    Bemerkungen

    Hinweise für Sömmerda: Abholung

    Was gehört zum Sperrmüll? Möbel, Auslegware (Teppiche, PVC-Belag), Wäschekörbe, Matratzen und andere feste Gegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Sperrigkeit auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne passen.

    Nicht zum Sperrmüll gehören: Säcke mit Altkleidern oder Kleinteilen, Pappe, Folie sowie Abfälle aus Renovierungs- und Sanierungsarbeiten (z. B. Paneele, Tapeten, Deckenplatten, Fenster, Türen, Sanitärkeramik, Duschabtrennungen u. a.)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schrottbeseitigung, Dreckbeseitigung, Mistbeseitigung, Unratbeseitigung, Sperrabfall, Altmüll, Hausratbeseitigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de