Schulen in freier Trägerschaft
Beschreibung
Schulen in freier Trägerschaft bereichern und ergänzen das Schulwesen in Thüringen. Sie unterliegen der staatlichen Schulaufsicht.
Sie werden in Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden.
- Ersatzschulen bieten Unterrichtsangebote wie öffentliche Schulen (z.B. private Grundschulen, private Gymnasien) und ersetzen damit öffentliche Bildungsangebote durch private.
- Ergänzungsschulen sind alle Schulen in freier Trägerschaft die nicht Ersatzschulen sind. Sie haben ein Unterrichtsangebot, das es im öffentlichen Schulwesen nicht gibt. Sie ergänzen das öffentliche Bildungsangebot durch ihre Bildungsgänge.
Ersatzschulen:
Ersatzschulen sowie neue Bildungsgänge an bestehenden Ersatzschulen müssen durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport genehmigt werden. Die Schulträger erhalten bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Finanzhilfe zu den Kosten der Lehrkräfte und des Schulaufwands sowie zu Baumaßnahmen. Die Schulaufsicht, die auf die Einhaltung der Genehmigungs- und Anerkennungsvoraussetzungen beschränkt ist, liegt beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Ergänzungsschulen:
Die Errichtung einer Ergänzungsschule ist dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport anzuzeigen. Die von Ergänzungsschulen entwickelten und durchgeführten Bildungsgänge liegen hauptsächlich im Bereich der beruflichen Bildung. Daneben bestehen aber auch Ergänzungsschulen, die auf ausländische Bildungsabschlüsse vorbereiten.
Online-Dienst
Thüringer Online-Dienst - Schulen in freier Trägerschaft
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Ansprechpartner
Stadt Königsee
Adresse
Hausanschrift
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Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Aktuelles
Oberste Thüringer Landesbehörde: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Beschreibung
Der Kindergarten ist eine Thüringer Erfindung, denn 1840 wurde der erste Kindergarten der Welt im thüringischen Bad Blankenburg eröffnet. Das ist bis heute für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) ein Ansporn immer wieder wichtige Impulse für eine bessere frühkindliche Bildung und mehr Familienfreundlichkeit zu setzen.
Über 240.000 Kinder und Jugendliche lernen an Thüringer Schulen. Rund 20.000 Lehrkräfte bereiten sie für ihr späteres Leben vor. Das bringt auch für die Verwaltung eine Menge Arbeit mit sich. Beginnend beim Personal, über Schulstrukturen, bis hin zu pädagogischen Fragen liegen zahlreiche Themen auf den Schreibtischen des Ministeriums. Als oberste Dienstbehörde ist das TMBJS für Lehrkräfte und sonderpädagogische Fachkräfte an staatlichen Schulen, für Erzieher:innen an staatlichen Schulhorten, für Mitarbeitende in der Bildungsverwaltung und für die Bediensteten im Ministerium zuständig. Als Landesministerium hat es auch die oberste Schulaufsicht inne und ist zudem oberste Schulverwaltungsbehörde für alle Schulen in staatlicher Trägerschaft.
Weil Bildung aber lebenslang ein Thema ist und auf dem Arbeitsmarkt immer wichtiger wird, kümmert sich die TMBJS auch um die Erwachsenenbildung und die Bildungsfreistellung, also den Bildungsurlaub, in Thüringen.
Dem TMBJS sind weitere Behörden zugeordnet: fünf staatliche Schulämter, zwei staatliche Studienseminare (Ausbildungsstätten für angehende Lehrer:innen) sowie das Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) in Bad Berka.
Diese Jugend heutzutage…
...ist ein wichtiger Teil der Arbeit des TMBJS, denn hier werden alle wichtigen jugendpolitischen Themen umgesetzt: Kinder- und Jugendschutz, Jugendförderung, das Landesprogramm für Demokratie, die Freiwilligendienste aber auch Heimaufsicht und erzieherische Hilfen. Das heißt auch, dass es als oberste Landesjugendbehörde die Arbeit und Weiterentwicklung freier und staatlicher Jugendhilfe-Träger anregt, fördert und begleitet, nachgeordneten Behörden bei fachlichen Fragen hilft sowie Fortbildungsmaßnahmen und Empfehlungen für den Freistaat entwickelt. Auch wer eine Kindertagesstätte eröffnen möchte, erhält hier die nötige Betriebserlaubnis und ist auch an der richtigen Stelle, wenn es um Rat bei der Unterbringung in Heimeinrichtungen und Adoptionsvermittlungen geh
Sportland Thüringen
Thüringer Sportler:innen erzielen national und auch bei internationalen Wettbewerben Spitzenleistungen. Darauf kann man stolz sein, denn mit ihren Erfolgen haben Thüringer Nachwuchs- und Spitzensportler:innen das Markenzeichen „Thüringer Qualität“ auch im Sport weltbekannt gemacht.
Doch solche Erfolge im Spitzensport gäbe es nicht ohne eine solide Basis im Breitensport – und umgekehrt. Deshalb werden im TMBJS Grundsatzfragen des Sports, der sportlichen Infrastruktur und der Sportförderung bearbeitet, also die Rahmenbedingungen für den Sport der Thüringer:innen gestaltet.
Arbeiten im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Weil hier so viele Themen bearbeitet werden, stammen die Mitarbeiter:innen des TMBJS aus den unterschiedlichsten Bereichen – Jurist:innen, Verwaltungspersonal, Fachkräfte für IT und Digitalisierung, Sozialwissenschaftler:innen, Psycholog:innen, Finanzexpert:innen oder Pädagog:innen. Diese besonders ausgeprägte Vielfalt sorgt nicht nur für ein inspirierendes Arbeitsklima, sondern bietet auch den nötigen Weitblick.
Vorausschau und Umsicht sind im TMBJS Schlüsselworte, denn ein gutes Arbeitsklima soll hier für alle gelten, egal ob angestellt oder verbeamtet. Von den modernen Gleitzeitregelungen, Teilzeitmöglichkeiten, Angeboten der Gesundheitsfürsorge und einem breiten Fortbildungsangebot sollen alle Mitarbeitenden profitieren.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hört sich nach genau dem Ort an, der zu Ihren Wünschen, Erfahrungen oder Bedürfnissen passt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Gästeparkplatz des Regierungsviertels
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Parkplatz: P+R Parkplatz Thüringenhalle
Anzahl: 500
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 90 04 63
99107 Erfurt
Kontakt
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.04.2015