Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.
Hinweise für Sömmerda: Abholung
Die Abholung kann zweimal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
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Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
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zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Hinweise für Sömmerda: Abholung
Die Aufgabe wurde an die Umweltdienst Sömmerda GmbH übertragen.
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Hinweise für Sömmerda: Abholung
Die Aufgabe wurde an die Umweltdienst Sömmerda GmbH übertragen.
Ansprechpartner
Umweltdienst Sömmerda GmbH - Elektrogeräterecycling
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr Freitag 07:00 - 16:00 Uhr Hinweis: zusätzlich Samstags von 08:00 - 12:00 Uhr im Zeitraum von März bis November
Kontakt
Internet
Formulare
Anmeldung von Elektrogeräten zur Abholung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sömmerda: Abholung
Bei Abholung: weiße Doppelkarte oder Formular
Formulare
Hinweise für Sömmerda: Abholung
Die Anmeldung von Elektrogeräten zur Abholung können Sie unter Verwendung unseres PDF-Formulars per E-Mail vornehmen. Senden Sie das ausgefüllte Formular bitte an elektroschrott@udsgmbh.com.
Alternativ können Sie die weiße Doppelkarte an die Umweltdienst Sömmerda GmbH, Elektrogeräterecycling, Am Oberwege 29, 99610 Sömmerda senden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sömmerda: Abholung
Verfahrensablauf
Hinweise für Sömmerda: Abholung
Die Elektrogeräte können zweimal im Kalenderjahr nach vorheriger Anmeldung abgeholt werden. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte die weiße Doppelkarte oder das Anmeldeformular. Der Termin zur Abholung wird Ihnen schriftlich bzw. per E-Mail mitgeteilt. Bitte stellen Sie die Geräte frühestens am Abend vor der Abholung bereit. Nicht angemeldete Geräte können bei dieser Sammlung aus logistischen Gründen nicht mitgenommen werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit der Selbstanlieferung zur Annahmestelle.
Kosten
- keine
Hinweise (Besonderheiten)
- Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
Hinweise für Sömmerda: Abholung
Was gilt für Gewerbetreibende aus dem Landkreis? Typische Haushaltsgeräte, die in haushaltsüblichen Mengen anfallen, z. B. Kühlschrank, Kaffeemaschine und PC aus einem Büro, fallen unter die Zuständigkeit des ElektroG und werden kostenfrei in der Sammelstelle angenommen. Für die ordnungsgemäße und kostenpflichtige Entsorgung von Elektrogeräten, die vor dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden, sind die gewerblichen Besitzer verantwortlich. Für Geräte, welche als Neugeräte nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden, sind die Hersteller verpflichtet, eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Elektrogerät, Elektromüll, Elektronikaltgeräte, Elektroaltgeräte, Elektroschrott