Elektroschrott Entsorgung

    Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

    Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

    Hinweise für Sömmerda: Abholung

    Die Abholung kann zweimal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

    Die Abholung kann zweimal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

    Online-Dienst

    Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    ID: L100038_222532523

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    Version

    Technisch erstellt am 17.09.2024 (von: Jens, Bohlender)

    Technisch geändert am 17.09.2024 (von: Jens, Bohlender)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Hinweise für Sömmerda: Abholung

    Die Aufgabe wurde an die Umweltdienst Sömmerda GmbH übertragen.

    Die Aufgabe wurde an die Umweltdienst Sömmerda GmbH übertragen.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Hinweise für Sömmerda: Abholung

    Die Aufgabe wurde an die Umweltdienst Sömmerda GmbH übertragen.

    Die Aufgabe wurde an die Umweltdienst Sömmerda GmbH übertragen.

    Ansprechpartner

    Umweltdienst Sömmerda GmbH - Elektrogeräterecycling

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Oberwege 29

    99610 Sömmerda

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr Freitag 07:00 - 16:00 Uhr Hinweis: zusätzlich Samstags von 08:00 - 12:00 Uhr im Zeitraum von März bis November

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 610625

    Fax: +49 3634 6929920

    E-Mail: elektroschrott@udsgmbh.com(Abholung von Elektrogeräten)

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2021 (von: Häusler, Sarah)

    Technisch geändert am 13.12.2023 (von: Häusler, Sarah)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sömmerda: Abholung

    Bei Abholung: weiße Doppelkarte oder Formular

    Bei Abholung: weiße Doppelkarte oder Formular

    Formulare

    Hinweise für Sömmerda: Abholung

    Die Anmeldung von Elektrogeräten zur Abholung können Sie unter Verwendung unseres PDF-Formulars per E-Mail vornehmen. Senden Sie das ausgefüllte Formular bitte an elektroschrott@udsgmbh.com.

    Alternativ können Sie die weiße Doppelkarte an die Umweltdienst Sömmerda GmbH, Elektrogeräterecycling, Am Oberwege 29, 99610 Sömmerda senden.

    Die Anmeldung von Elektrogeräten zur Abholung können Sie unter Verwendung unseres PDF-Formulars per E-Mail vornehmen. Senden Sie das ausgefüllte Formular bitte an elektroschrott@udsgmbh.com.

    Alternativ können Sie die weiße Doppelkarte an die Umweltdienst Sömmerda GmbH, Elektrogeräterecycling, Am Oberwege 29, 99610 Sömmerda senden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sömmerda: Abholung

    Die Elektrogeräte können zweimal im Kalenderjahr nach vorheriger Anmeldung abgeholt werden. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte die weiße Doppelkarte oder das Anmeldeformular. Der Termin zur Abholung wird Ihnen schriftlich bzw. per E-Mail mitgeteilt. Bitte stellen Sie die Geräte frühestens am Abend vor der Abholung bereit. Nicht angemeldete Geräte können bei dieser Sammlung aus logistischen Gründen nicht mitgenommen werden.
    Weiterhin besteht die Möglichkeit der Selbstanlieferung zur Annahmestelle.

    Die Elektrogeräte können zweimal im Kalenderjahr nach vorheriger Anmeldung abgeholt werden. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte die weiße Doppelkarte oder das Anmeldeformular. Der Termin zur Abholung wird Ihnen schriftlich bzw. per E-Mail mitgeteilt. Bitte stellen Sie die Geräte frühestens am Abend vor der Abholung bereit. Nicht angemeldete Geräte können bei dieser Sammlung aus logistischen Gründen nicht mitgenommen werden.
    Weiterhin besteht die Möglichkeit der Selbstanlieferung zur Annahmestelle.

    Kosten

    • keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

    Hinweise für Sömmerda: Abholung

    Was gilt für Gewerbetreibende aus dem Landkreis? Typische Haushaltsgeräte, die in haushaltsüblichen Mengen anfallen, z. B. Kühlschrank, Kaffeemaschine und PC aus einem Büro, fallen unter die Zuständigkeit des ElektroG und werden kostenfrei in der Sammelstelle angenommen. Für die ordnungsgemäße und kostenpflichtige Entsorgung von Elektrogeräten, die vor dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden, sind die gewerblichen Besitzer verantwortlich. Für Geräte, welche als Neugeräte nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden, sind die Hersteller verpflichtet, eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen.

    Was gilt für Gewerbetreibende aus dem Landkreis? Typische Haushaltsgeräte, die in haushaltsüblichen Mengen anfallen, z. B. Kühlschrank, Kaffeemaschine und PC aus einem Büro, fallen unter die Zuständigkeit des ElektroG und werden kostenfrei in der Sammelstelle angenommen. Für die ordnungsgemäße und kostenpflichtige Entsorgung von Elektrogeräten, die vor dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden, sind die gewerblichen Besitzer verantwortlich. Für Geräte, welche als Neugeräte nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebracht wurden, sind die Hersteller verpflichtet, eine zumutbare Möglichkeit zur Rückgabe zu schaffen und die Altgeräte zu entsorgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 26.08.2008 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)