Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen
Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.
Beschreibung
Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Diese Unterstützung wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Sie sollen dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.
Begleitende Hilfen unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmer:
- für technische Arbeitshilfen
- zum Erreichen des Arbeitsplatzes
- zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
- zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
- zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten und
- in besonderen Lebenslagen
- Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz
Außerdem können Träger von Inklusionsbetrieben und Integrationsfachdiensten und Angebote zur Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsarbeit begünstigt werden. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben kann zum Beispiel auch eine psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen sein.
Hinweise für Hildburghausen: Psychisch Kranke / Beratung und Betreuung
Psychisch Kranke / Beratung und Betreuung
Im Mittelpunkt der Versorgung psychisch Kranker durch das Gesundheitsamt des Landkreises stehen vorsorgende, beratende, nachstehende und intervenierende Hilfen für Betroffene und deren Angehörige.
Psychisch Kranke / Beratung und Betreuung
Im Mittelpunkt der Versorgung psychisch Kranker durch das Gesundheitsamt des Landkreises stehen vorsorgende, beratende, nachstehende und intervenierende Hilfen für Betroffene und deren Angehörige.
Online-Dienst
Antrag auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben für berufstätige und selbständige schwerbehinderte Personen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Integrationsamt
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Integrationsamt.
Hinweise für Hildburghausen: Psychisch Kranke / Beratung und Betreuung
Gesundheitsamt
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-436
FAX: 03685/445-501
Ihre Ansprechpartner
Frau Dipl. med. Elvira Krug
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-430
FAX: 03685/445-501
Mail: eMail
Raum: 1.25
Frau Sylvia Franz
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-434
FAX: 03685/445-501
Mail: eMail
Raum: 1.24
Frau Christa Steuer
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-432
FAX: 03685/445-501
Mail: eMail
Raum: 1.27
Gesundheitsamt
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-436
FAX: 03685/445-501
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Frau Dipl. med. Elvira Krug
Wiesenstraße 18
98646 Hildburghausen
Tel: 03685/445-430
FAX: 03685/445-501
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Frau Sylvia Franz
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Raum: 1.24
Frau Christa Steuer
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Tel: 03685/445-432
FAX: 03685/445-501
Mail: eMail
Raum: 1.27
Ansprechpartner
Landratsamt Hildburghausen - SG Amtsärztlicher und Sozialpsychiatrischer Dienst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen (Termine nach Vereinbarung möglich) Donnerstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Es können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden. Die zentrale Rufnummer ist: 03685/445 - 0.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de
Telefon Festnetz: 03685 445 - 436
Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 100 143
98490 Suhl
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Vorliegender Antrag
- Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
- Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung
- Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid
- Ggfs. Kostenvoranschläge
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- Sie sind schwerbehinderter Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger und benötigen Unterstützung, um Nachteile auf dem Arbeitsmarkt gegenüber nichtbehinderten Menschen zu überwinden
oder
- Sie sind Arbeitgeber und möchten schwerbehinderte Beschäftigte unterstützen
oder
- Bieten als Träger von Integrationsbetrieben und -fachdiensten Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Dabei gelten als Arbeitsplätze auch Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden, in Inklusionsbetrieben mindestens zwölf Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag beim Integrationsamt und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Voraussetzung bei allen Leistungsarten ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft beziehungsweise Gleichstellung, die nachgewiesen werden muss. Zudem werden Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschäftigung benötigt. In Einzelfällen kann auch die Vorlage von Nachweisen über die Vermögenssituation erforderlich sein.
Die Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls weitere zur Klärung des Sachverhaltes nachgefordert. Nach Abschluss der Prüfung findet in der Regel noch ein Betriebsbesuch oder ein Besuch bei der antragstellenden Person statt. Anschließend erhalten Sie entweder einen Bescheid über eine beantragte Leistung oder einen Ablehnungsbescheid. Jeder Verfahrensablauf ist individuell, je nach beantragter Leistung/Förderung.
Träger von Integrationsfachdiensten: Das Integrationsamt schließt vertragliche Vereinbarungen über die Beauftragung als Integrationsfachdienst. Diese beinhalten sämtliche Aspekte der Aufgabenbereiche, der personellen und räumlichen Ausstattung, der Qualitätskontrolle sowie der Finanzierung der Dienste. Die Refinanzierung gegenüber dem Träger erfolgt vollständig auf Basis dieser vertraglichen Vereinbarung. Ein Antragsgeschehen erfolgt insoweit nicht.
Inklusionsprojekte: Das tatsächliche Aufkommen an Neuanträgen bezüglich Leistungen an Träger von Integrationsprojekten rechtfertigt nicht den administrativen, fachlichen und technischen Aufwand der Entwicklung einer spezifizierten Antragsstrecke.
Durchführung von Aufklärungs-, Bildungs- und Schulungsmaßnahmen: Das Integrationsamt entwickelt pro Kalenderjahr ein Schulungsprogramm mit Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen, welches sich vornehmlich an die betrieblichen Beauftragten und Funktionsträger wendet. Interessierte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger melden sich in Absprache mit ihren Arbeitgebenden schriftlich unmittelbar zu den Schulungen an. Ein Antragsgeschehen findet nicht statt.
Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung: Die Leistungserbringung erfolgt nicht gegenüber den schwerbehinderten Menschen, sondern als Kostenerstattung gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Budgetleistungen des Budgets für Arbeit/des Budgets für Ausbildung bewilligen und zur Auszahlung bringen. Eine Übersicht der erfolgten Bewilligungen wird gebündelt für den Abrechnungszeitraum eines Kalenderjahres an das Integrationsamt übersandt. Die Erstattung erfolgt nicht anteilig einzelfallbezogen, sondern in Gesamtsumme gegenüber der jeweiligen Gebietskörperschaft. Ein eigentliches Antragsgeschehen erfolgt nicht.
Fristen
Grundsätzlich sind keine Fristen einzuhalten. Die Vorlage des Antrags ist grundsätzlich vor der Durchführung der geplanten Maßnahme erforderlich.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Monate (Dies ist nur ein ungefährer Anhaltspunkt. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Fälle unterscheidet sich auch die jeweilige Bearbeitungsdauer)
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hildburghausen: Psychisch Kranke / Beratung und Betreuung
Durch den Sozialpsychiatrischen Dienst werden entsprechend des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch Kranker (ThürPsychKG) folgende Schwerpunktaufgaben abgesichert:
- ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
- psychosoziale Beratung und Betreuung
- begleitende Hilfen im sozialen Umfeld in geschützten Wohnformen und am Arbeitsplatz
Durch den Sozialpsychiatrischen Dienst werden entsprechend des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch Kranker (ThürPsychKG) folgende Schwerpunktaufgaben abgesichert:
- ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
- psychosoziale Beratung und Betreuung
- begleitende Hilfen im sozialen Umfeld in geschützten Wohnformen und am Arbeitsplatz
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichtstellung  am 15.06.2023
Stichwörter
Vertrauenspersonen, Integrationsfachdienst, Rehabilitationsträger, schwerbehindert, Bildungsmaßnahmen, psychosoziale Betreuung, Integrationsamt, Arbeitsagentur