Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Erbringung

    Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

    Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.

    Beschreibung

    Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Diese Unterstützung wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Sie sollen dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.

    Begleitende Hilfen unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmer:

    • für technische Arbeitshilfen
    • zum Erreichen des Arbeitsplatzes
    • zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
    • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
    • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten und
    • in besonderen Lebenslagen
    • Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz

    Außerdem können Träger von Inklusionsbetrieben und Integrationsfachdiensten und Angebote zur Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsarbeit begünstigt werden. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben kann zum Beispiel auch eine psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen sein.

    Hinweise für Hildburghausen: Psychisch Kranke / Beratung und Betreuung

    Psychisch Kranke / Beratung und Betreuung

    Im Mittelpunkt der Versorgung psychisch Kranker durch das Gesundheitsamt des Landkreises stehen vorsorgende, beratende, nachstehende und intervenierende Hilfen für Betroffene und deren Angehörige.


    Psychisch Kranke / Beratung und Betreuung

    Im Mittelpunkt der Versorgung psychisch Kranker durch das Gesundheitsamt des Landkreises stehen vorsorgende, beratende, nachstehende und intervenierende Hilfen für Betroffene und deren Angehörige.


    Online-Dienst

    Antrag auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben für berufstätige und selbständige schwerbehinderte Personen

    ID: L100038_226312606

    Beschreibung

    Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben für berufstätige und selbständige schwerbehinderte Personen ist Aufgabe des Integrationsamtes (§ 185 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)). Im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können durch das Integrationsamt finanzielle Leistungen aus der Ausgleichsabgabe an berufstätige und selbstständige schwerbehinderte Personen gewährt werden, um die Beschäftigung, die soziale Stellung und einen qualifikationsgerechten Einsatz zu gewährleisten (§ 185 SGB IX). Die Begleitende Hilfe soll dahin wirken, dass schwerbehinderte Menschen auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll entfalten können, um sich so im Wettbewerb mit nichtbehinderten Menschen behaupten zu können. Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben umfasst alle Leistungen und Maßnahmen, die erforderlich sind, um dem schwerbehinderten Menschen die Teilhabe im Arbeitsleben und damit in der Gesellschaft zu sichern und Kündigungen zu vermeiden. Das Integrationsamt setzt im Rahmen der Begleitenden Hilfe aus finanziellen Mitteln der Ausgleichsabgabe unterschiedliche Hilfen für betroffene Menschen ein. Voraussetzung für eine finanzielle Leistung ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft bzw. einer Gleichstellung und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, ein Beamtenverhältnis oder einer selbstständigen Tätigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich. In Inklusionsbetrieben ist eine Arbeitszeit von 12 Stunden wöchentlich ausreichend. Zu beachten ist, dass Leistungen in der Regel vorrangig durch die Rehabilitationsträger zu erbringen sind. Lassen Sie sich vor einer Antragstellung durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Integrationsamtes beraten. ### Allgemeine Hinweise zum Online-Antrag: Wie auch bei der Beantragung in Papierform, kann der Antrag erst abschließend bearbeitet werden, wenn er vollständig ist und alle relevanten Unterlagen vorliegen. Je vollständiger und eindeutiger der Antrag und die beigefügten Unterlagen sind, desto schneller kann eine Bearbeitung erfolgen. Bitte füllen Sie den Antrag in der vorgegebenen Reihenfolge aus. Grundsätzlich ist die Beantwortung aller Abfragen im Antrag erforderlich. Sollten Ihnen abgefragte Informationen während der Antragstellung nicht zur Verfügung stehen, können Sie „Nicht bekannt“ auswählen und den Antrag dennoch absenden. Innerhalb des Antrags erhalten Sie nach entsprechender Angabe stets Informationen darüber, welche Nachweise hochzuladen sind. Sollten Sie die Dokumente nicht innerhalb des Antragsverfahrens hochladen, können Sie die Dokumente auch per Post übersenden. Die Adresse lautet: Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 640 - Integrationsamt Karl-Liebknecht-Str. 4 98527 Suhl Bitte versehen Sie Ihre Unterlagen beim Versenden per Post mit Ihrem Aktenzeichen und übersenden Sie bis auf Fotos bitte nur Fotokopien und keine Originale, da diese im Zuge der Digitalisierung vernichtet werden. Im Falle fehlender Unterlagen oder Informationen wird die Behörde außerdem auf Sie zukommen und die fehlenden Informationen und Unterlagen nachfordern. Bitte beachten Sie, dass sich dadurch die Bearbeitungsdauer und letztlich die Zeitspanne bis zur Entscheidung über Ihren Antrag verlängern kann. ![Unionslogo](https://medienserver.navo.niedersachsen.de/api/public/dl/kESAxVtL/Unionslogo/NextGenEU_0%2C75cm.png)

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    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2025

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024

    zuständige Stelle

    Integrationsamt

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Integrationsamt.

    Hinweise für Hildburghausen: Psychisch Kranke / Beratung und Betreuung

    Gesundheitsamt
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel:  03685/445-436
    FAX: 03685/445-501

    Ihre Ansprechpartner


    Frau Dipl. med. Elvira Krug
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel:  03685/445-430
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.25


    Frau Sylvia Franz
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel:  03685/445-434
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.24


    Frau Christa Steuer
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel:  03685/445-432
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.27

    Gesundheitsamt
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel: 03685/445-436
    FAX: 03685/445-501

    Ihre Ansprechpartner


    Frau Dipl. med. Elvira Krug
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
    Tel: 03685/445-430
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
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    Frau Sylvia Franz
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    98646 Hildburghausen
    Tel: 03685/445-434
    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.24


    Frau Christa Steuer
    Wiesenstraße 18
    98646 Hildburghausen
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    FAX: 03685/445-501
    Mail: eMail
    Raum: 1.27

    Ansprechpartner

    Landratsamt Hildburghausen - SG Amtsärztlicher und Sozialpsychiatrischer Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiesenstraße 18

    98646 Hildburghausen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen (Termine nach Vereinbarung möglich) Donnerstag: 08.00 Uhr- 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Es können auch Termine außerhalb der Sprechzeiten vereinbart werden. Die zentrale Rufnummer ist: 03685/445 - 0.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lrahbn.thueringen.de

    Telefon Festnetz: 03685 445 - 436

    Version

    Technisch erstellt am 15.01.2009

    Technisch geändert am 20.02.2013

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Str. 4

    98527 Suhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 100 143

    98490 Suhl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 57331-5400

    Fax: 0361 57331-5366

    E-Mail: Integrationsamt@tlvwa.thueringen.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2009

    Technisch geändert am 08.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    erforderliche Unterlagen

    • Vorliegender Antrag
    • Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
    • Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung
    • Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid
    • Ggfs. Kostenvoranschläge

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind schwerbehinderter Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger und benötigen Unterstützung, um Nachteile auf dem Arbeitsmarkt gegenüber nichtbehinderten Menschen zu überwinden

    oder

    • Sie sind Arbeitgeber und möchten schwerbehinderte Beschäftigte unterstützen

    oder

    • Bieten als Träger von Integrationsbetrieben und -fachdiensten Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmer
    • Dabei gelten als Arbeitsplätze auch Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden, in Inklusionsbetrieben mindestens zwölf Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag beim Integrationsamt und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Voraussetzung bei allen Leistungsarten ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft beziehungsweise Gleichstellung, die nachgewiesen werden muss. Zudem werden Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschäftigung benötigt. In Einzelfällen kann auch die Vorlage von Nachweisen über die Vermögenssituation erforderlich sein.

    Die Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls weitere zur Klärung des Sachverhaltes nachgefordert. Nach Abschluss der Prüfung findet in der Regel noch ein Betriebsbesuch oder ein Besuch bei der antragstellenden Person statt. Anschließend erhalten Sie entweder einen Bescheid über eine beantragte Leistung oder einen Ablehnungsbescheid. Jeder Verfahrensablauf ist individuell, je nach beantragter Leistung/Förderung.

    Träger von Integrationsfachdiensten: Das Integrationsamt schließt vertragliche Vereinbarungen über die Beauftragung als Integrationsfachdienst. Diese beinhalten sämtliche Aspekte der Aufgabenbereiche, der personellen und räumlichen Ausstattung, der Qualitätskontrolle sowie der Finanzierung der Dienste. Die Refinanzierung gegenüber dem Träger erfolgt vollständig auf Basis dieser vertraglichen Vereinbarung. Ein Antragsgeschehen erfolgt insoweit nicht.

    Inklusionsprojekte: Das tatsächliche Aufkommen an Neuanträgen bezüglich Leistungen an Träger von Integrationsprojekten rechtfertigt nicht den administrativen, fachlichen und technischen Aufwand der Entwicklung einer spezifizierten Antragsstrecke.

    Durchführung von Aufklärungs-, Bildungs- und Schulungsmaßnahmen: Das Integrationsamt entwickelt pro Kalenderjahr ein Schulungsprogramm mit Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen, welches sich vornehmlich an die betrieblichen Beauftragten und Funktionsträger wendet. Interessierte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger melden sich in Absprache mit ihren Arbeitgebenden schriftlich unmittelbar zu den Schulungen an. Ein Antragsgeschehen findet nicht statt.

    Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung: Die Leistungserbringung erfolgt nicht gegenüber den schwerbehinderten Menschen, sondern als Kostenerstattung gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Budgetleistungen des Budgets für Arbeit/des Budgets für Ausbildung bewilligen und zur Auszahlung bringen. Eine Übersicht der erfolgten Bewilligungen wird gebündelt für den Abrechnungszeitraum eines Kalenderjahres an das Integrationsamt übersandt. Die Erstattung erfolgt nicht anteilig einzelfallbezogen, sondern in Gesamtsumme gegenüber der jeweiligen Gebietskörperschaft. Ein eigentliches Antragsgeschehen erfolgt nicht.

    Fristen

    Grundsätzlich sind keine Fristen einzuhalten. Die Vorlage des Antrags ist grundsätzlich vor der Durchführung der geplanten Maßnahme erforderlich.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Monate (Dies ist nur ein ungefährer Anhaltspunkt. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Fälle unterscheidet sich auch die jeweilige Bearbeitungsdauer)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hildburghausen: Psychisch Kranke / Beratung und Betreuung

    Sozialpsychiatrischer Dienst

    Durch den Sozialpsychiatrischen Dienst werden entsprechend des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch Kranker (ThürPsychKG) folgende Schwerpunktaufgaben abgesichert:

    • ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
    • psychosoziale Beratung und Betreuung
    • begleitende Hilfen im sozialen Umfeld in geschützten Wohnformen und am Arbeitsplatz

    Sozialpsychiatrischer Dienst

    Durch den Sozialpsychiatrischen Dienst werden entsprechend des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch Kranker (ThürPsychKG) folgende Schwerpunktaufgaben abgesichert:

    • ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
    • psychosoziale Beratung und Betreuung
    • begleitende Hilfen im sozialen Umfeld in geschützten Wohnformen und am Arbeitsplatz

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichtstellung  am 15.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 02.06.2008

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Stichwörter

    Vertrauenspersonen, Integrationsfachdienst, Rehabilitationsträger, schwerbehindert, Bildungsmaßnahmen, psychosoziale Betreuung, Integrationsamt, Arbeitsagentur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024