Elterngeld Bewilligung

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld fehlendes Einkommen aus.

    Beschreibung

    Elterngeld  ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

    Elterngeld gibt es in drei Varianten:
    •    Basiselterngeld
    •    ElterngeldPlus
    •    Partnerschaftsbonus

    ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

    Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

    Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.  

    Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.

    Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.

    Online-Dienst

    Online-Service "ElterngeldDigital" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    ID: L100038_211493498

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    Version

    Technisch erstellt am 15.07.2020 (von: Uhlich, Ina)

    Technisch geändert am 05.04.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Zuständigkeit

    Elterngeld und Elterngeld Plus beantragen Sie bei den Elterngeldstellen der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Schmalkalden-Meiningen - Fachdienst Sonstige Soziale Aufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Obertshäuser Platz 1

    98617 Meiningen

    Behindertenparkplatz: Obertshäuser Platz
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Obertshäuser Platz
    Anzahl: 200
    Gebühren: nein

    Obertshäuser Platz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03693 485-8502

    Fax: 03693 485-8570

    E-Mail: fb.soziales@lra-sm.de

    De-Mail: BAfoeG@lra-sm.de-mail.de

    Internet

    Formulare

    Anlage zum Antrag auf Elterngeld - Informationen zum Datenschutz und Thüringer Elterngeldstellen
    Antrag auf Elterngeld (04/2024) für Geburten ab 01.04.2024

    Weitere Informationen

    Das Amt für Ausbildungsförderung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen verfügt über folgende De-Mail-Adresse: BAfoeG@lra-sm.de-mail.de
    Über die De-Mail-Adresse erfolgt die elektronische Antragstellung.

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Harry Ellenberger)

    Technisch geändert am 01.02.2024 (von: Grobe, Christin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes
    • Einkommensnachweise
    • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld
    • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss
    • Arbeitszeitbestätigung bei Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezugs

    Je nach Ihrer individuellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise finden Sie in den Antragsunterlagen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: teilweise (je nach Bundesland)

    Voraussetzungen

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
    • Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei EUR 300.000.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 01.02.2023

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2007 (von: Kirschbaum Peter)

    Technisch geändert am 04.03.2024 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)