Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Kindertagespflege
Bedarfsplan 2022-2023
Online-Dienst
Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagespflegestelle beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Amt für Familie und Soziales
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2014
99401 Weimar
Postfachadresse
Postfach 2014
99423 Weimar
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Linie:- Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau S. Behrens
Telefon Festnetz: 03643 762-912
Frau M. Greiser
Telefon Festnetz: 03643 762-864
Frau S. Laue
Telefon Festnetz: 03643 762-953
Frau B. Pfers-Helbing
Telefon Festnetz: 03643 762-947
Frau K. Wiesner
Telefon Festnetz: 03643 762-960
Stadtverwaltung Weimar - Finanzen (Amt für Familie und Soziales)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2014
99423 Weimar
Postfachadresse
Postfach 2014
99401 Weimar
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Linie:- Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau K. Beyer
Telefon Festnetz: 03643 762-860
Frau C. Chruszcz
Telefon Festnetz: 03643 762-569
Frau M. Kemke
Telefon Festnetz: 03643 762-790
Frau J. Kriependorf
Telefon Festnetz: 03643 762-966
Frau A. Kynast
Telefon Festnetz: 03643 762-584
Frau K. Lupina
Telefon Festnetz: 03643 762-577
Frau M. Titze
Telefon Festnetz: 03643 762-926
Herr P. Weihmann
Telefon Festnetz: 03643 762-969
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
§ 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Kindertagespflege
(Ortsrecht):
- Richtlinie der Stadt Weimar zur Förderung der Kindertageseinrichtungen - Anlage 1, 1 a und 3 zur Förderrichtlinie/ Grundsätze für die Berechnung und Feststellung der Elternbeiträge und Auskunftspflichten
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Kindertagespflege
Elternbeiträge:
Die Festsetzung der Elternbeiträge wird entsprechend des Einkommens der Eltern und des Betreuungsumfangs berechnet.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.08.2022
Stichwörter
KITA, Krippe, Kindergarten, Kinderkrippe, Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege, Hort