Förderung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege GewährungOnline erledigen

    Kind bei Tagesmutter oder Tagesvater anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Kindertagespflege

    Bedarfsplan 2022-2023

    Online-Dienst

    Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagespflegestelle beantragen

    ID: L100038_218203125

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Amt für Familie und Soziales

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03643 762-961

    Telefon Festnetz: 03643 762-960

    E-Mail: familienamt@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    • Frau S. Behrens

      Telefon Festnetz: 03643 762-912

    • Frau M. Greiser

      Telefon Festnetz: 03643 762-864

    • Frau S. Laue

      Telefon Festnetz: 03643 762-953

    • Frau B. Pfers-Helbing

      Telefon Festnetz: 03643 762-947

    • Frau K. Wiesner

      Telefon Festnetz: 03643 762-960

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Weimar - Finanzen (Amt für Familie und Soziales)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    Fax: 03643 762-961

    Telefon Festnetz: 03643 762-966

    E-Mail: familienamt@stadtweimar.de

    Kontaktperson

    • Frau K. Beyer

      Telefon Festnetz: 03643 762-860

    • Frau C. Chruszcz

      Telefon Festnetz: 03643 762-569

    • Frau M. Kemke

      Telefon Festnetz: 03643 762-790

    • Frau J. Kriependorf

      Telefon Festnetz: 03643 762-966

    • Frau A. Kynast

      Telefon Festnetz: 03643 762-584

    • Frau K. Lupina

      Telefon Festnetz: 03643 762-577

    • Frau M. Titze

      Telefon Festnetz: 03643 762-926

    • Herr P. Weihmann

      Telefon Festnetz: 03643 762-969

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    § 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
    § 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Kindertagespflege

    (Ortsrecht):

    • Richtlinie der Stadt Weimar zur Förderung der Kindertageseinrichtungen - Anlage 1, 1 a und 3 zur Förderrichtlinie/ Grundsätze für die Berechnung und Feststellung der Elternbeiträge und Auskunftspflichten

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der Kinder-Tagespflegestelle ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Tagesmütter und Tagesväter bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Kinder-Tagespflegestelle an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten hängen ab von Ihrem Einkommen und vom Betreuungsumfang.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Weimar: Spezielle Hinweise: Kindertagespflege

    Elternbeiträge:

    Die Festsetzung der Elternbeiträge wird entsprechend des Einkommens der Eltern und des Betreuungsumfangs berechnet.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Stichwörter

    KITA, Krippe, Kindergarten, Kinderkrippe, Laufende Geldleistung bei Kindertagespflege, Hort

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English