Petition Prüfung

    Petition an den Thüringer Landtag

    Der vom Thüringer Landtag gebildete Petitionsausschuss entscheidet über die an ihn eingereichten bürgerlichen Bitten und Beschwerden, die sogenannten Petitionen.

    Beschreibung

    Jeder hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Diese Bitten und Beschwerden werden Petitionen oder Eingaben genannt.

    Über die an den Thüringer Landtag gerichteten Petitionen entscheidet der vom Landtag gebildete Petitionsausschuss. Er prüft die Petitionen in der Sache, wenn die Person oder die Stelle, auf deren Verhalten sich die Petition richtet, öffentliche Aufgaben wahrnimmt und der Aufsicht des Freistaats Thüringen untersteht.

    Petitionen können schriftlich oder mündlich eingereicht werden. Wer sein Anliegen persönlich vortragen möchte, kann dafür die Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses nutzen oder einen Gesprächstermin mit der Landtagsverwaltung vereinbaren.

    Weitere Informationen zum Petitionsausschuss, seine Zuständigkeit, zum Einreichen einer Petition und zum Petitionsverfahren finden Sie auf der Website des Thüringer Landtags.

    Online-Dienst

    Petitionsplattform des Thüringer Landtags

    ID: L100038_210794804

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.07.2019

    Technisch geändert am 04.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Zuständigkeit

    Thüringer Landtag, Petitionsausschuss

    Ansprechpartner

    Thüringer Landtag - Petitionsausschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Jürgen-Fuchs-Straße 1

    99096 Erfurt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0361 37-72076

    Fax: 0361 37-71050

    E-Mail: Petitionsausschuss@Landtag.Thueringen.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2014

    Technisch geändert am 03.07.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Formulare

    Schriftliche Petitionen können auch elektronisch eingereicht werden, wenn dafür das auf der Petitionsplattform des Landtags im Internet bereitgestellte Formular verwendet wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Landtag am 06.08.2013

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2007

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Parlament, Beschwerde, Volksvertretung, Bürgerbeauftragter, Bürgeranwalt, Eingabe, Öffentliche Petitionen, Politik, Online-Petitionen, Petent, Bitte, Petitionsausschuss, eingeschränktes Petitionsrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024