Petition an den Thüringer Landtag
Der vom Thüringer Landtag gebildete Petitionsausschuss entscheidet über die an ihn eingereichten bürgerlichen Bitten und Beschwerden, die sogenannten Petitionen.
Beschreibung
Jeder hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Diese Bitten und Beschwerden werden Petitionen oder Eingaben genannt.
Über die an den Thüringer Landtag gerichteten Petitionen entscheidet der vom Landtag gebildete Petitionsausschuss. Er prüft die Petitionen in der Sache, wenn die Person oder die Stelle, auf deren Verhalten sich die Petition richtet, öffentliche Aufgaben wahrnimmt und der Aufsicht des Freistaats Thüringen untersteht.
Petitionen können schriftlich oder mündlich eingereicht werden. Wer sein Anliegen persönlich vortragen möchte, kann dafür die Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses nutzen oder einen Gesprächstermin mit der Landtagsverwaltung vereinbaren.
Weitere Informationen zum Petitionsausschuss, seine Zuständigkeit, zum Einreichen einer Petition und zum Petitionsverfahren finden Sie auf der Website des Thüringer Landtags.
Online-Dienst
Petitionsplattform des Thüringer Landtags
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Zuständigkeit
Thüringer Landtag, Petitionsausschuss
Ansprechpartner
Thüringer Landtag - Petitionsausschuss
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Petition an den Thüringer Landtag
Formulare
Schriftliche Petitionen können auch elektronisch eingereicht werden, wenn dafür das auf der Petitionsplattform des Landtags im Internet bereitgestellte Formular verwendet wird.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Landtag am 06.08.2013
Stichwörter
Öffentliche Petitionen, Bürgerbeauftragter, Beschwerde, Bitte, Online-Petitionen, Politik, Eingabe, Petitionsausschuss, Parlament, eingeschränktes Petitionsrecht, Petent, Bürgeranwalt, Volksvertretung