Kraftfahrzeug Zulassung erstmaligOnline erledigen

    Kraftfahrzeugzulassung - Neufahrzeuge zulassen (Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig)

    Wenn Sie Ihr fabrikneues Fahrzeug zugelassen haben möchten (Erstzulassung), dann müssen Sie einen Antrag bei der Zulassungsbehörde stellen. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

    Beschreibung

    Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

    Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

    Online-Dienst

    Zugang zum i-Kfz Portal

    ID: L100038_215798513

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

    • Für natürliche Personen gilt die Kfz-Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes.
    • Juristische Personen, Firmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle ihr Fahrzeug zulassen.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ilm-Kreis - Verkehrsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 14

    99310 Arnstadt

    Kontakt

    Fax: 03628 738-830

    Telefon Festnetz: 03628 738-800

    E-Mail: vka@ilm-kreis.de

    Kontaktperson

    • Herr T. Busse
      Hausanschrift

      Ichtershäuser Straße 31

      99310 Arnstadt

      Telefon Festnetz: 03628 738-811

    • Frau K. Popig
      Hausanschrift

      Ichtershäuser Straße 31

      99310 Arnstadt

      Telefon Festnetz: 03628 738-814

    • Herr M. Riese
      Hausanschrift

      Ichtershäuser Straße 31

      99310 Arnstadt

      Telefon Festnetz: 03628 738-812

    • Frau S. Schmidt
      Hausanschrift

      Ichtershäuser Straße 31

      99310 Arnstadt

      Telefon Festnetz: 03628 738-815

    • Frau S. Schüffler-Keck
      Hausanschrift

      Ichtershäuser Straße 31

      99310 Arnstadt

      Telefon Festnetz: 03628 738-813

    • Frau J. Schwedler
      Hausanschrift

      Ichtershäuser Straße 31

      99310 Arnstadt

      Telefon Festnetz: 03628 738-816

    • Herr S. Zielonka
      Hausanschrift

      Ichtershäuser Straße 31

      99310 Arnstadt

      Telefon Festnetz: 03628 738-800

      E-Mail: vka@ilm-kreis.de

    • Herr M. Zimmermann
      Hausanschrift

      Ichtershäuser Straße 31

      99310 Arnstadt

      Telefon Festnetz: 03628 738-810

    • Frau M. Juffa
      Hausanschrift

      Krankenhausstraße 12 a

      98693 Ilmenau

      Fax: 03677 841075

      Telefon Festnetz: 03677 657-193

    • Frau D. Linke
      Hausanschrift

      Krankenhausstraße 12 a

      98693 Ilmenau

      Fax: 03677 841075

      Telefon Festnetz: 03677 657-194

    • Frau D. Schreyer
      Hausanschrift

      Krankenhausstraße 12 a

      98693 Ilmenau

      Fax: 03677 841075

      Telefon Festnetz: 03677 657-195

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Weimarer Land - Kfz-Zulassungsstelle

    Beschreibung

    Aufgabenschwerpunkte der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde des Kreises Weimarer Land:

    • Außerbetriebsetzung

    • Neuzulassung - Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

    • Umschreibung innerhalb des Zulassungsbereiches

    • Umschreibung von Außerhalb des Zulassungsbezirkes

    • Wiederzulassung mit/ohne Halterwechsel

    • Zulassung Gebrauchtfahrzeug (Import)

    • Kurzzeitkennzeichen

    • Namens/Technikänderung

    • Ausfuhrkennzeichen

    • Verlust/Diebstahl von Fahrzeugdokumenten/Kennzeichen

    • Ersatzkennzeichen

    • Betriebserlaubnis/Versicherungskennzeichen

    • Änderung Saisonzeitraum

    • Adressänderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplätze

    • Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
      Anzahl: 200  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03644 540-761

    E-Mail: post.ordnungsamt@weimarerland.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. ausgefüllte Antragsformulare
    • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
    • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch Certificate of Conformity (CoC) genannt) Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) oder eine Typ-Datenbestätigung vom Kraftfahrt-Bundesamt
    • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)  des Haftpflichtversicherers
    • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat) bzw. Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt über die Nichtnotwendigkeit

    Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Ggf. sind z.B. zusätzlich vorzulegen:

    • bei Vertretung durch einen Dritten:
      Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original oder in beglaubigter Kopie); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige:
      die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
    • für Firmen (GmbH, AG, OHG):
      Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers
    • für Vereine:
      Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden
    • für Gesellschaften bürgerlichen Rechts:
      Gesellschaftervertrag und Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
    • bei Änderungen am Fahrzeug: ein Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis beantragt werden)

    Rechtsgrundlage(n)

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Kosten

    Die Zulassung eines Neufahrzeugs ist gebührenpflichtig. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen Ihre zuständige KfZ-Zulassungsbehörde.

    Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.

    Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
     
     Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 20.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zulassungsstelle, Neuer Wagen, neues Auto, Neuwagen, Autoanmeldung, Erstzulassung, Fahrzeug, fabrikneu, Fahrzeugneuanmeldung, Fahrzeuganmeldung, Auto anmelden, Neuzulassung, Zulassungsbehörde, Kfz-Zulassung, Auto Zulassen, Auto, Neufahrzeug, KFZ Neuanmeldung, Wagen, KFZ Anmeldung, Kraftfahrzeug anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English